Nun hat auch das Land Burgenland einen Entwurf für ein Verwaltungsgerichts vorgelegt.
In diesem Entwurf werden Angelegenheiten der Justizverwaltung zwar grundsätzlich dem Präsidentin/dem Präsident zugewiesen, die Personal- und Raumverwaltung sollen aber weiterhin durch die Landesregierung geführt werden. Bei Besorgung der Justizverwaltungsangelegenheiten wird die Präsidentin/der Präsident weisungsfrei gestellt.
Die Geschäftsverteilung wird von der Vollversammlung erlassen, diese ist auch Disziplinarbehörde für die Verwaltungsrichter; gegen Entscheidung der Vollversammlung kann Revision erhoben werden. Über Beschwerden in dienstrechtlichen Angelegenheiten der Verwaltungsrichter und des übrigen Personals soll zukünftig das Bundesverwaltungsgericht durch einen Senat entscheiden. Ein eigenes Richter-Dienstrecht wurde nicht vorgesehen.