Vergaberecht und Datenschutzgesetz angepasst

Der Verfassungsausschuss hat für die Novelle des Bundesvergabegesetzes und des Datenschutzgesetzes grünes Licht gegeben.

Damit werden auch diese Rechtsbereiche an die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit anpassen werden. In Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 16.Oktober 2012, C‑614/10, wird im Bereich des Datenschutzes eine neue unabhängige Datenschutzbehörde eingerichtet werden, deren Bescheide beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden können.

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