Die Koalition wird heute zwar eine Neuregelung zur Anrechnung von Vordienstzeiten beschließen. Aber die ÖVP macht Druck, noch vor dem Sommer eine weitere Reparatur des Gesetzes vorzunehmen.
Von Karl Ettinger (DiePresse.com)
Trotz der Proteste der Beamtengewerkschaft, die wegen Einkommenseinbußen warnt, und der Opposition, die sich vom Eilbeschluss der Koalition überrumpelt sieht, wird zwar heute, Mittwoch, bei der ersten regulären Sitzung des Nationalrats im Jahr 2015 die Beamtenbesoldung neu festgelegt. Allerdings dürfte es sich dabei nur um eine Zwischenlösung mit Ablauffrist handeln.
„Am 15. Jänner 2015, um 23.28 Uhr, wurde der GÖD erstmals ein Entwurfstext ohne Erläuterungen mit neuen Besoldungsverläufen übermittelt, der eine Zwangsüberleitung der Kolleginnen und Kollegen in die neue Struktur vorsieht. Nach erster Durchsicht des Entwurfes wurde das Bundeskanzleramt am 16. Jänner auf mehrere gravierende Mängel aufmerksam gemacht, doch leider hat die zuständige Staatssekretärin kein Mandat für weitere Verhandlungen erteilt…“
Eine Zwangsüberleitung soll für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit deutlichen Gehaltseinbußen verbunden sein.
In Bauverfahren, die nach der niederösterreichischen Bauordnung geführt werden, hat die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht künftig keine aufschiebende Wirkung. So sieht es die mit 1. Februar 2015 in Kraft tretende
Bereits seit 1. Oktober 2014 gibt es beim Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit, Schriftsätze und Beilagen zu Schriftsätzen elektronisch einzubringen (BVwG-EVV, BGBl II 515/2013).