Besoldung (3): Speed kills ?

faster mess„Am 15. Jänner 2015, um 23.28 Uhr, wurde der GÖD erstmals ein Entwurfstext ohne Erläuterungen mit neuen Besoldungsverläufen übermittelt, der eine Zwangsüberleitung der Kolleginnen und Kollegen in die neue Struktur vorsieht. Nach erster Durchsicht des Entwurfes wurde das Bundeskanzleramt am 16. Jänner auf mehrere gravierende Mängel aufmerksam gemacht, doch leider hat die zuständige Staatssekretärin kein Mandat für weitere Verhandlungen erteilt…“

So beschreibt die Gewerkschaft öffentlicher Dienst in ihrer Resolution vom 19. Jänner 2015 den Ablauf der „Verhandlungen“ mit dem Dienstgeber zur Umsetzung des Unionsrechts. Ein von der GÖD nach deutschen Vorbild vorgeschlagene europarechtskonforme Umstellung der Besoldungssysteme war davor vom Bundeskanzleramt abgelehnt worden.


Ungeachtet der scharfen Kritik von Opposition und Gewerkschaft soll der Beschluss im Nationalrat bereits am Mittwoch gefasst werden. Diese Vorgangsweise erinnert fatal an die Strategie einer Vorgängerregierung aus der ersten Dekade: Wichtige Entscheidungen bedurften damals nicht mehr einer intensiven Vorbereitung und eines Dialogs mit den Betroffenen, einzig und allein das Tempo der Reformarbeit war ausschlaggebend. Mit der Fehleranfälligkeit dieses Regierungsstils ist die Politik heute noch befasst.

Dem trägt die zuständige Staatssekretärin heute schon Rechnung: Sollte sich herausstellen, dass es bei einigen Beamtengruppen oder außergewöhnlichen Lebensläufen tatsächlich zu einer niedrigeren Lebensverdienstsumme kommt (wie von der Gewerkschaft befürchtet), werde man die Bestimmungen überarbeiten, sicherte sie zu.

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