Verschärfte Sanktionen gegen Lohndumping und Sozialbetrug

ParlamentMit 1. Jänner wurden durch das Arbeits- und Sozialrechts–Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014), BGBl. I Nr. 94/2014, kundgemacht am 16.12.2014, schärfere Sanktionen im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings sowie des Sozialbetrugs eingeführt.

Vor allem auch die Pflichten zur Vorlage der Lohnunterlagen und die entsprechenden Strafbestimmungen wurden verschärft. So wird nun nicht mehr die Strafe je Arbeitgeber und Vorfall verhängt, sondern pro Arbeitnehmer, für den die Unterlagen nicht bereitgehalten oder übermittelt wurden.

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