Durch die vom Nationalrat beschlossene Neuregelung der Gehälter treten die befürchteten Gehaltskürzungen tatsächlich ein.
Das ergaben Berechnungen der Richtervereinigung. Die Verluste werden durch die Einführung zusätzlicher Gehaltsstufen verursacht, die zu einem flacheren Anstieg der Gehälter führen. Darüber hinaus kommt es zu einem sogenannten „Überstellungsverlust“ durch die Überleitung in das neue System.
Je nach Dienstalter und Gehaltsklasse können die Verluste, bezogen auf die Lebensverdienstsumme, zwischen 5.000 und 50.000 Euro betragen.
Mit dem neuen Gesetz ist auch der in Reaktion auf das EuGH –Urteil „Hütter“ vorgenommene Reparaturversuch (BGBl. I Nr. 82/2010) Geschichte, da auch „Altbeamte“ ex lege in das neue System übergeleitet werden. Da das neue System (rückwirkend !)auch für den Zeitraum zwischen 2004 und 2015 gelten soll, wird eine Verbesserung des Vorrückungsstichtages, wie dies das EuGH-Urteil „Schmitzer“ nahelegte, vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Damit ist auch der „Verjährungsverzicht“ Makulatur.
Aus Protest gegen die befürchteten Gehaltseinbußen ist am Donnerstag ein Großteil der Gerichtsverhandlungen ausgefallen. Und die Proteste sind damit noch nicht zu Ende: Die Standesvertreter der Richter und Staatsanwälte beschlossen, dass auch am kommenden Montag und am 4. Februar nicht verhandelt wird.
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