Beamtengehälter: Neues Gesetz mit Ablauffrist

presse-logoDie Koalition wird heute zwar eine Neuregelung zur Anrechnung von Vordienstzeiten beschließen. Aber die ÖVP macht Druck, noch vor dem Sommer eine weitere Reparatur des Gesetzes vorzunehmen.

 Von Karl Ettinger  (DiePresse.com)

Trotz der Proteste der Beamtengewerkschaft, die wegen Einkommenseinbußen warnt, und der Opposition, die sich vom Eilbeschluss der Koalition überrumpelt sieht, wird zwar heute, Mittwoch, bei der ersten regulären Sitzung des Nationalrats im Jahr 2015 die Beamtenbesoldung neu festgelegt. Allerdings dürfte es sich dabei nur um eine Zwischenlösung mit Ablauffrist handeln.

Denn nach verlässlichen Informationen der „Presse“ macht der ÖVP-Klub nach intensiven Beratungen nochmals Druck. Ergebnis: Bis zum Sommer soll von der zuständigen Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) bereits eine überarbeitete Lösung für die Gehaltsregelung im öffentlichen Dienst vorgelegt werden. Ein entsprechender Antrag wurde für den heutigen Beschluss in Nationalratsplenum vorbereitet.

Der Kernpunkt der Neuregelung: die Anrechnung von Vordienstzeiten und in der Folge die Vorrückungen beim Gehalt werden nun pauschal und verpflichtend für alle neu eintretenden und auch für die bisherigen Beamten und Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst durchgeführt. Die Beamtengewerkschaft schrie wegen drohender Gehaltseinbußen auf, dem Vernehmen nach herrscht in den Personalabteilungen in den Ministerien bereits massives Kopfzerbrechen wegen der vorgesehenen Änderung.

Staatssekretärin Steßl verteidigt mit Hinweis auf eine Prüfung des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt die im Eilverfahren vorgesehene Neuregelung. Allerdings wird es die ÖVP nicht dabei bewenden lassen. Das soll in einem für den heutigen Parlamentstag vorbereiteten Abänderungsantrag zum Ausdruck gebracht werden. Vor allem die schwarzen Arbeitnehmervertreter (ÖAAB) im ÖVP-Klub drängen massiv auf rasche weitere Korrekturen bis zum Sommer. Die Oppositionsparteien fordern, den Beschluss des Gesetzes gleich zu verschieben und die Vorlage nochmals in den Ausschuss zurückzuverweisen.

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