Die Vermittlung von rund 4000 diplomierten Pflegekräften an Spitäler und Pflegeheime in ganz Österreich ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesfinanzgericht.
Dieses Verfahren kann als gutes Beispiel dafür dienen, dass die echte Verwaltungsreform noch aussteht.
Im Anlassfall wurde von der Finanzbehörde geprüft, ob es sich bei der Beschäftigung der Pflegekräfte um eine selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeit handelte. Die Behörde kam zum Schluss, dass „Scheinselbstständigkeit“ vorliegt. Damit drohen dem Unternehmen, welches die Pflegekräfte vermittelt hat, Strafverfahren nach dem ASVG, die Vorschreibung der Sozialversicherungsabgaben, die Vorschreibung der Lohnsteuer und ein Finanzstrafverfahren. Weitere Verfahren drohen den Pflegeheimen und Krankenhäusern, welche die Pflegekräfte beschäftigt haben.
Streitparteien können sich künftig direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden

Glaubt man der im Herbst 2013 veröffentlichten internationalen Studie
Die ursprünglich bereits im Jahr 2013 vorgesehene Einführung eines Zentralen Personenstandsregisters (ZPR)und eines Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters (ZSR) wurde um ein Jahr verschoben und startet mit 1.November 2014.
Auch Zugriff auf Beweismittel anderer Verfahren soll erlaubt werden. Datenschützer melden Verfassungsbedenken an