Pauschalgebühren für Eingaben und Beilagen an das Bundesverwaltungsgericht und an die Verwaltungsgerichte der Länder

logo-bmfMit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. Dezember 2014 (BuLVwG-EGebV), BGBl. II Nr. 387/2014, wirksam ab 1. Februar 2015, wird die bisher schon für Eingaben (samt Beilagen) an das Bundesverwaltungsgericht geltende Pauschalgebühr auch für derartige Schriften an die Verwaltungsgerichte der Länder ausgedehnt; überdies werden einige Neuregelungen getroffen.

Die wichtigsten Punkte der Verordnung auf der Web-Page des BMF lesen …

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