Eine Zwangsüberleitung soll für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit deutlichen Gehaltseinbußen verbunden sein.
Die Bundesregierung will die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. November 2014 (Rechtssache „Schmitzer“) notwendig gewordenen Gesetzesreparatur im Besoldungssystem der öffentlich Bediensteten bereits im Plenum des Nationalrates am 21.1.2015 beschließen lassen.
Dabei ist eine Zwangsüberleitung sämtlicher Bediensteter in neue Strukturen geplant, die insbesondere für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit deutlichen Gehaltseinbußen verbunden sind.
Die Beschlussfassung soll offenbar ohne Erläuterungen erfolgen und ohne jegliche Möglichkeit der Betroffenen zur Stellungnahme.