
Noch vor der Sommerpause soll das Parlament eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) beschließen.
Neben der Ausweitung von sogenannten Gefährderansprachen sowie Neuregelungen bei DNA-Proben sollen auch neue Verwaltungsstraftatbestände geschaffen werden.
Die Polizei soll künftig potenziellen Gefährdern, bei denen nicht ausgeschlossen wird, dass sie terroristische Angriffe starten, klar machen, wie gefährlich eine weitere Radikalisierung wäre. Zugleich sollen solche Menschen auf Deradikalisierungsprogramme hingewiesen werden. Diese Vorgangsweise war bisher dezidiert nur bei Hooligans vorgesehen. Dazu kommt die Verpflichtung für „Radikalisierte“, sich zu bestimmten Zeitpunkten bei Sicherheitsbehörden zu melden. Dies dient laut Innenministerium dazu, Radikalisierung zeitnahe zu erkennen, regelmäßigen Kontakt sicherstellen und Betroffene von besonders gefährdeten Veranstaltungen fernzuhalten. Auch hier war eine entsprechende Bestimmung zu Gewalttätern bei Sportveranstaltungen das Vorbild.
Nach den
Wolfgang Helm, Richter des Verwaltungsgerichts Wien, referierte vor den versammelten ProfessorInnen, AssistentInnen und einer großen Zahl interessierter Studentinnen und Studenten über den Rechtsschutz gegen kriminalpolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen und mögliche Anpassungen des –
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In einer gemeinsamen positiven Stellungnahme zur geplanten Neuregelung der Verfahrenshilfe wurden auch Vorschläge unterbreitet, die nach Ansicht der PräsidentInnen der Verwaltungsgerichte mit überschaubarem legistischen Aufwand zu einer erheblichen Effizienzsteigerung der verwaltungsgerichtlichen Tätigkeit führen würden.
Die Gesetzeswerdung des sogenannten „Bundestrojaners“, mit dem Computer- und Smartphone-Inhalte abgefangen werden, geht in ihre letzte Phase.