Entsenderichtlinie und Lohndumping: Zahnlose Strafverfolgung

Nach den Gesetzesmaterialien zum dem Anfang Juni beschlossenen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) wurden im Jahr 2015 insgesamt 133.680 ausländische Arbeitnehmer nach Österreich entsandt, was eine Steigerung von 26 % gegenüber 2014 bedeutet. Weiters wurden bisher 1.167 Bescheide wegen Unterentlohnung erlassen und Geldstrafen in Höhe von 11.187.920 € verhängt.

Laut einem Bericht des „Standard“ zeige sich aber am Beispiel der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See (Burgenland) wie zahnlos die Strafverfolgung ist: Von 1,1 Millionen € gegen ausländische Unternehmen verhängt Geldstrafen seien nur 2.000 € vollstreckt worden, von 160 Verfahren seien 155 offen.


Auch in den parlamentarischen Erläuterungen werden Vollzugsdefizite eingeräumt und eine Nachschärfung der bisherigen Kontrollmöglichkeiten, aber auch die Notwendigkeit von weiteren Maßnahmen bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping als erforderlich erachtet. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass in grenzüberschreitenden Straf- bzw. Vollstreckungsverfahren die Übersendung und Zustellung von Verfahrensurkunden und der Strafvollzug bzw. die Vollstreckung des Strafbescheids in bestimmten Fällen nur erschwert oder nicht möglich sei. Dazu sei auf der europäischen Ebene die sogenannte Durchsetzungs-Richtlinie geschaffen worden, welche nun umzusetzen sei.

So wird zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Strafentscheidungen sowie für die gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit mit Behörden anderer EU- und EWR-Vertragsstaaten die Verwendung des Binnenmarkt-Informationssystems IMI vorgesehen. Dabei handelt es sich um ein elektronisches, internetgestütztes Behördenkooperationssystem, das die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten entwickelte. Durch die Verwendung von IMI wird die Lösung der praktischen Probleme erwartet, die bislang der grenzüberschreitenden Durchsetzung arbeitsrechtlicher Mindeststandard entgegen standen.

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