Der Dachverband der Verwaltungsrichter hat bereits im Februar 2014 die Konzentration der Beschwerdeverfahren in dienstrechtlichen Angelegenheiten für alle VerwaltungsrichterInnen beim Bundesverwaltungsgericht gefordert. Ziel dieser Forderung war es, nach deutschem Vorbild eine möglichst einheitliche Vollziehung der Vorschriften der richterlichen Dienstrechte zu gewährleisten.
Die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und die Steiermark haben diese Forderung bereits umgesetzt und das Bundesverwaltungsgericht als „Richterdienstgericht“ vorgesehen. Jetzt hat auch das Land Wien nachgezogen.
Vom Wiener Landtag wurde am 30.06.2016 eine Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz beschlossen, mit der dem Präsidenten die Entscheidungskompetenz in Angelegenheiten des richterlichen Dienstrechtes übertragen wird; über dagegen erhobene Beschwerden entscheidet zukünftig das Bundesverwaltungsgericht.
Hier geht’s zum Entwurf des Gesetzes und zu den Erläuterungen.