Sicherheitspolizeigesetz: Novelle bringt neue Verwaltungsstraftatbestände

Bild: SN/APA/ROBERT JAEGER
Bild: SN/APA/ROBERT JAEGER

Noch vor der Sommerpause soll das Parlament eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) beschließen.

Neben der Ausweitung von sogenannten Gefährderansprachen sowie Neuregelungen bei DNA-Proben sollen auch neue Verwaltungsstraftatbestände geschaffen werden.

Die Polizei soll künftig potenziellen Gefährdern, bei denen nicht ausgeschlossen wird, dass sie terroristische Angriffe starten, klar machen, wie gefährlich eine weitere Radikalisierung wäre. Zugleich sollen solche Menschen auf Deradikalisierungsprogramme hingewiesen werden. Diese Vorgangsweise war bisher dezidiert nur bei Hooligans vorgesehen. Dazu kommt die Verpflichtung für „Radikalisierte“, sich zu bestimmten Zeitpunkten bei Sicherheitsbehörden zu melden. Dies dient laut Innenministerium dazu, Radikalisierung zeitnahe zu erkennen, regelmäßigen Kontakt sicherstellen und Betroffene von besonders gefährdeten Veranstaltungen fernzuhalten. Auch hier war eine entsprechende Bestimmung zu Gewalttätern bei Sportveranstaltungen das Vorbild.


Für Diskussionsstoff sorgte die Neuregelung der „Störung der öffentlichen Ordnung“. Laut Innenministerium erforderte die Erfüllung dieses Tatbestandes bisher ein besonders rücksichtsloses Verhalten des Täters. Gruppen würden aber durch ihr Verhalten mitunter einen störenden oder bedrohlichen Eindruck auf die Bevölkerung machen und dadurch ein geändertes Verhalten provozieren, was das Innenministerium verhindern will. Bei der Neuregelung soll nun das „berechtigte Ärgernis“ das Kriterium für die Strafbarkeit werden. Laut Innenministerium muss das strafbare Verhalten den Ablauf des Zusammenlebens von Menschen in wahrnehmbarer Weise verändern. Auch die Strafhöhe wurde angehoben.

Aggressives Verhalten gegenüber „Organen der öffentlichen Aufsicht“ kann künftig ohne Störung einer Amtshandlung geahndet werden. Außerdem werden ein Waffenmitnahmeverbot in Amtsgebäuden und Sicherheitskontrollen in solchen Gebäuden geregelt.

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