Was sich 2017 im Straßenverkehr ändert

Das kommende Jahr bringt für Autofahrer eine Reihe von Änderungen. Bei vielen Verstößen wird künftig ein Fotobeweis für eine Strafe ausreichen. Elektrofahrzeuge erkennt man ab 2017 an grünen Kennzeichentafeln. Eine längere Probezeit für Führerscheinneulinge und Wegfahrsperren für Alkolenker sind ebenfalls geplant. Die meisten Änderungen treten zwar erst im Laufe des neuen Jahres in Kraft, einige …

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Polizeibefugnisse für private Wachdienste ?

securityDas neue Fremdenpaket wartet neben der schon bekannten Erhöhung von Geldstrafen für „Illegale“ mit weiteren Verschärfungen auf: So soll eine Verlängerung der Schubhaft ebenso beschlossen werden wie ausgeweitete Durchsuchungskompetenzen für die Sicherheitsbehörden.

Bemerkenswert erscheint aber insbesondere eine im Grundversorgungsgesetz vorgesehene neue Ermächtigung von „Organen der Betreuungseinrichtungen zur Ausübung des Befehls und Zwangsgewalt“. Damit würden Beschäftigte privater Betreuungseinrichtungen zur Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt in Bundesbetreuungseinrichtungen für Flüchtlinge ermächtigen werden, um dort die Einhaltung der Hausordnung zu garantieren. Das wäre ein neuer Versuch per Verordnung eine staatliche Aufgabe zu privatisieren, wie es 2013 für das Anhaltezentrum Vordernberg vorgeschlagen wurde.

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Wie wirksam wird das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz?

Bild: (c) BilderBox
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Bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping im Zusammenhang mit der Entsendung ausländischer Arbeitskräfte nach Österreich bestehen offenkundige Vollzugsdefizit (siehe dazu: Zahnlose Strafverfolgung) Das Problem wird nicht kleiner, sondern tendenziell größer, da ein massives Lohngefälle den Zuzug von Osteuropäern nach Österreich nach wie vor verstärkt.

 

Zur Umsetzung der EU-Richtlinien (Entsenderichtlinie, Durchsetzungsrichtlinie)  sieht das neue Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung ab 1.1.2017 einen ganzen Maßnahmenkatalog vor. Unter anderen sollen bestehende Regelungen über die Bereithaltung von Unterlagen vor Ort vereinfacht und die zur Anwendung kommenden Strafbestimmungen übersichtlicher dargestellt werden.

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Autonomes Fahren: EU-Verordnung sieht Einführung von Unfalldatenschreiber vor

schwerpunkt-digitalisierung-logoEuropäisches Parlament und Europäischer Rat haben bereits eine Verordnung zur Regelung des autonomen Fahrens von Fahrzeugen in der gesamten Europäischen Union ausgearbeitet.

Neben der Genehmigung und der Marktüberwachung enthält diese Verordnung auch Bestimmungen zur verpflichtenden Einführung von Unfalldatenschreibern. Die aufgezeichneten Daten sollen auch unabhängigen Dritten, beispielsweise der gegnerischen Versicherung, zugänglich gemacht werden müssen, wenn die Daten „zur Geltendmachung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen […] benötigt werden“.

 

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Tests mit selbstfahrenden Autos in Österreich ab Dezember

schwerpunkt-digitalisierung-logoEine Verordnung zum Kraftfahrgesetz ist letzte Woche in Begutachtung gegangen: Mit wird auch in Österreich automatisiertes Fahren künftig ermöglicht werden. Mitte Dezember wird die Verordnung in Kraft treten, ab dann sind Tests mit selbstfahrenden Autos möglich.

Grundlage für die selbstfahrenden Autos war eine Novelle zum Kraftfahrgesetz.

Der Verordnung liegen drei Anträge zugrunde: Vom Bundesheer, das selbstfahrende Heeresfahrzeuge testen will, von AVL für einen Autobahnpiloten mit automatischem Spurwechsel sowie von Salzburg Research für einen selbstfahrenden Kleinbus im urbanen Bereich.

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Dienstrecht (4): „Vorrückungsstichtag“ wird aus dem Rechtsbestand der 2. Republik entfernt

Fachgruppe DienstrechtNachdem die Bemühungen der Bundesregierung, die Folgen der Alterdiskriminierung kostengünstig zu beseitigen, zum zweiten Mal vor dem Verwaltungsgerichtshof gescheitert sind, hat der Nationalrat zur „Umgehung“ der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes am 10. November 2016 ein neues Besoldungsrechtsanpassungsgesetz beschlossen. 

Durch dieses Gesetz wird rückwirkend mit 1. Februar 1956 (Gehaltsgesetzes 1956) bzw. mit 1. Juli 1948 (Vertragsbedienstetengesetzes 1948) der „Vorrückungsstichtag“ aus dem historischen Rechtsbestand   der zweiten Republik vollständig entfernt.

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Mindestsicherung: Niederösterreich beschließt Deckelung der Ansprüche

StandardNach dem Land Oberösterreich hat jetzt auch das Land Niederösterreich eine Kürzung der Mindestsicherung beschlossen.

Und so wie im Fall der oberösterreichischen Lösung  gibt auch gegen die niederösterreichische Regelung verfassungsrechtliche Bedenken: Die geplante 1500 Euro-Deckelung könnte dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, meinten etwa der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sowie der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal.

Öhlinger in der „Presse“:  „Eine starre Grenze verstößt gegen den Gleichheitssatz“. Auch die geplante Bestimmung, wonach die Höhe der Mindestsicherung bei Aufenthaltsdauern in Österreich unter fünf Jahren (innerhalb der letzten sechs Jahre) reduziert ausgezahlt werden soll, hält er für bedenklich.

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Wird die Täuschung von Behörden wieder ein Fall für den Strafrichter?

StandardBis Ende der 1980er Jahre war die Täuschung von Behörden strafrechtlich geahndet worden.

Dazu zählten etwa falsche Angaben über anspruchsrelevante Umstände für die Gewährung der Sozialhilfe oder falsche Angaben in Verfahren für die Genehmigung einer Betriebsanlage. Seit 1988 werden Täuschungen, um hoheitliche – also von Behörden verliehene – Rechte zu erlangen, nicht mehr strafrechtlich verfolgt.

Das soll sich jetzt ändern:  Die „absichtliche Täuschung von Behörden“ solle zukünftig strafrechtlich verfolgt werden, „wenn diese auf Erschleichen einer Rechtsposition ausgerichtet ist“, sagte Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im BM für Justiz. Denn, so Pilnacek, „das Papierln von Behörden darf nicht folgenlos bleiben“.

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Vom Fehlstart zum „Fehlstaat“

Wiener zeitung LogoGehaltssystem der öffentlich Bediensteten: Die Bundesregierung versucht in einer legistisch äußerst fragwürdigen Vorgangsweise bereits höchstgerichtlich zuerkannte Rechtsansprüche zu ignorieren.

Von Werner Zinkl in der „Wiener Zeitung“

Beinahe täglich berichten die Medien über Angriffe auf die Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn, Polen und der Türkei. Wir kritisieren diese Entwicklungen auf das Heftigste, übersehen dabei aber, dass auch in Österreich höchstgerichtliche Entscheidungen – nicht nur in der Vergangenheit – missachtet werden. Auch das muss bereits als Angriff auf den Rechtsstaat gesehen werden!

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StVO-Novelle: Strafen künftig auch ohne Anhaltung

Bild: (c) APA/HANS KLAUS TECHT

Ganz im Zeichen der Verwaltungsvereinfachung steht die 28. Novelle zur Straßenverkehrsordnung, die sich derzeit in Begutachtung befindet.

So sollen künftig Radarbilder als Beweismittel in Verfahren wie dem Telefonieren am Steuer, der Verletzung der Gurtenpflicht und anderer im Gesetz genannten Übertretungen verwendet werden dürfen. In diesen Fällen ist keine Anhaltung des Lenkers mehr erforderlich.

Wegfallen soll auch das Erfordernis, dass Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Vornahme von  Alkomatuntersuchungen  speziell zu ermächtigen sind. Dieses Erfordernis  soll durch  eine  generelle  gesetzliche Ermächtigung  ersetzt wird.

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