Ländervorstoß wird zum Bumerang: Kern für mehr Bundeskompetenzen

Der Vorschlag des Tiroler Landeshauptmanns Günther Platter (ÖVP) zur Beschneidung der Macht der Verwaltungsgerichte schlägt weiter Wellen.

Am Freitag schaltete sich auch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) in die Diskussion ein, die sich über die Entscheidung zur dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat entzündet hatte. Kern will nicht an der Gerichtsbarkeit rütteln – sehr wohl aber an der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. So fordert Kern nun im Verwaltungsrecht mehr Macht für den Bund und die Verankerung von Wirtschaftsinteressen als Staatsziel.

Brief laut Kaiser nicht akkordiert

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Länder wollen Gerichte in Umweltfragen entmachten

Die Bundesländer lobbyieren bei der Regierung für weniger Macht der heimischen Gerichte in Sachen Umweltrecht.

Anlass ist das Nein des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau einer dritten Piste auf dem Flughafen Wien-Schwechat, es geht ihnen aber auch um andere Projekte, etwa im Energiebereich. Die Entscheidung, ob Umwelt- über öffentlichen Interessen stehen sollen, sollten nicht Richter treffen, heißt es.

„Demokratisch legitimierte Organe“

Derlei wichtige Entscheidungen müssten von „demokratisch legitimierten Organen“ getroffen werden, heißt es laut „Salzburger Nachrichten“ („SN“, Mittwoch-Ausgabe) und dem Ö1-Morgenjournal in einem Schreiben des Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, des Tirolers Günther Platter (ÖVP), an Bundeskanzler, Vizekanzler und Umweltminister.

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Mindestsicherung: Burgenland kürzt und deckelt

Nach der „Deckelung“ der Leistungen durch die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich und der „Westlösung“ für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg wird jetzt auf das Burgenland  die Leistungen aus der Mindestsicherung deckeln und für einige Personengruppen kürzen.

Zurzeit beziehen im Burgenland 2.839 Personen Mindestsicherung, 1.536 davon kriegen die vollen 838 Euro, die unverändert bleiben. 614 Kinder und 164 Jugendliche leben in sogenannten Bedarfsgemeinschaften, in der Regel Familien. Da wird es – das ist der erste Hauptpunkt – eine Deckelung von 1.500 Euro geben. Davon ausdrücklich ausgenommen sind sogenannte Aufstocker. Menschen also, die durch Arbeit so wenig verdienen, dass sie einen Zuschuss brauchen, um auf jene 838 Euro kommen, die unverändert bleiben, Menschen mit Betreuungspflichten und Behinderungen. Wirklich betroffen davon sind aber nur elf Haushalte.

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Regierungsprogramm: Gebietsbeschränkung und Rückkehrzentren für abgelehnte Asylwerber

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Im  neu beschlossenen Regierungsprogramm enthält das Kapitel „Sicherheit und Integration“ eine stufenweise Systematik zur Bekämpfung des rechtswidrigen Aufenthalts  abgelehnter Asylwerber.

Als erste Stufe ist eine Gebietsbeschränkung vorgesehen. Verstöße gegen diese Beschränkung sollen auf Grundlage der mit dem FRÄG 2017 eingeführten

Verwaltungsstrafbestimmung mit Geldstrafen zwischen 5.000 und 15.000 Euro geahndet werden.

 

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„3 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ (3): Hohe Akzeptanz der Entscheidungen

parlament-headerIm Verfassungsausschuss, der gestern tagte, waren sich die Fraktionen des Nationalrats einig: Die Akzeptanz der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist hoch.

So werden mehr als 90% der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht angefochten. Bei den Verwaltungsgerichten der Länder ist dieser Prozentsatz noch höher.

Großes Lob für neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Ausschussvorsitzender Peter Wittmann (S) erinnerte daran, dass mit der Einführung der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit 120 Behörden aufgelöst wurden. Seiner Meinung nach hätte sich „die größte Verwaltungsreform seit 1929“ ein breiteres Echo in der Öffentlichkeit verdient. Abgeordneter Johann Singer (V) hob aus der Sicht eines Bürgermeisters insbesondere die rasche und praxistaugliche Abwicklung von Verfahren hervor. Für ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ist die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein gutes Beispiel dafür, dass Reformen bei entsprechendem Wollen möglich sind. Großes Lob kam auch von Seiten der Opposition, durch das neue System habe man europäische Rechtsschutzstandards in der Verwaltung sichergestellt, sagte etwa Harald Stefan (F).

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„3 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ (2): Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter

DVVR Logo KopieDie Sitzung des Verfassungsausschusses hat der Dachverband zum Anlass genommen, selbst einen Bericht über die praktischen Erfahrungen der vergangenen 3 Jahre zu verfassen und dem Verfassungsausschusses zu übermitteln.

Festgestellt wird, dass die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit zwar als Erfolgsgeschichte zu betrachten ist, aber weitere Maßnahmen dringend erforderlich sind, um ein Funktionieren des Rechtsschutzes im öffentlichen Recht weiterhin zu gewährleisten.

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„3 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ (1): Verfassungsausschuss tagt

Die Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte wurde mit der B-VG- Novelle 2012 beschlossen, die Arbeit aufgenommen haben die Gerichte mit 1.1.2014. Aus diesem Anlass hält der Verfassungsausschuss heute eine Sitzung zum Thema „3 Jahr Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ ab. Eingeladen sind als Auskunftspersonen die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts und der Präsident …

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Neuregelung der Sachwalterschaft beschlossen

foto: dpa/warmuth
foto: dpa/warmuth

Das Erwachsenenschutzgesetz – die neue Sachwalterschaft – wurde im Ministerrat beschlossen.

Ziel der Neuregelung ist es, die Selbstbestimmung und die Autonomie der Betroffenen wesentlich länger aufrechtzuerhalten.

Das Gesetz basiert auf vier Säulen, wobei die erste eine Vorsorgevollmacht darstellt. Mit dieser werde im Vorhinein festgelegt, wer Entscheidungen trifft, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Neu geschaffen werde die gewählte Erwachsenenvertretung und unter gesetzlicher Erwachsenenvertretung wird die Vertretung durch nächste Angehörige verstanden. Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter soll schließlich den bisherigen Sachwalter ersetzen und das letzte Mittel darstellen.

Kritisch äußerte sich die Richtervereinigung zum Gesetzesvorhaben.

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Mindestsicherung: Vorarlberg und Tirol beschließen „Westlösung“

dt_common_streams_streamserverDie Föderalisierung der Mindestsicherung schreitet vor: Nach der „Deckelung“ der Leistungen durch die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich wollen  jetzt auch die Bundesländer Tirol und Vorarlberg bei der Mindestsicherung sparen.

Das soll durch Kürzungen bei den Mindestsicherungssätzen für Kinder und durch eine Begrenzung der Wohnkosten erreicht werden. Die von der Rechnungshofpräsidentin Kraker im Herbst 2016 geforderte – verfassungsrechtlich mögliche – Regelung der Mindestsicherung durch ein Grundsatzgesetz des Bundes rückt damit in immer weitere Ferne.

In Vorarlberg bezogen im Vorjahr 16.305 Menschen Mindestsicherung. Fünf bis sieben Prozent davon sind über die Jahre „verfestigt“, dh sie haben durch Alter oder Krankheit und schlechte Qualifikation keine Chancen mehr auf dem Arbeitsmarkt. Ein Drittel der Beziehenden sind laut der Vorarlberger Soziallandesrätin Wiesflecker Menschen zwischen 18 und 30, durchwegs sogenannte „Einheimische“ mit minimaler Schulbildung.

In Tirol ist die Zahl der Mindestsicherungsbezieher von 11.500 im Jahr 2010 auf über 17.000 im Jahr 2016 gestiegen. „Einheimische“ machen  51 Prozent der Bezieher in Tirol aus. 38 Prozent sind Menschen aus Nicht-EU-Staaten, also meist Asylberechtigte, der Rest sind EU-Bürger.

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Private Häuselbauer haften für Lohndumping

Bild: (c) imago/Rainer Weisflog (imago stock&people)
Bild: (c) imago/Rainer Weisflog (imago stock&people)

Mit Jänner 2017 treten neue Regelungen in Kraft. Dann können sich aus der EU nach Österreich entsandte Bauarbeiter für Bezahlung unter dem Kollektivvertrag auch am Bauherrn schadlos halten.

Aus dem EU-Ausland nach Österreich entsandte Arbeitnehmer, die hier Bauarbeiten erbringen, können sich künftig am Bauherrn schadlos halten und müssen sich nicht auf einen oft mühsamen Rechtsstreit mit ihrem eigenen Arbeitgeber einlassen. Das sehen ab 1. Jänner 2017 geltende neue Haftungsbestimmungen für den Baubereich vor, konkret die erweiterte Auftraggeberhaftung.

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