
Ganz im Zeichen der Verwaltungsvereinfachung steht die 28. Novelle zur Straßenverkehrsordnung, die sich derzeit in Begutachtung befindet.
So sollen künftig Radarbilder als Beweismittel in Verfahren wie dem Telefonieren am Steuer, der Verletzung der Gurtenpflicht und anderer im Gesetz genannten Übertretungen verwendet werden dürfen. In diesen Fällen ist keine Anhaltung des Lenkers mehr erforderlich.
Wegfallen soll auch das Erfordernis, dass Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Vornahme von Alkomatuntersuchungen speziell zu ermächtigen sind. Dieses Erfordernis soll durch eine generelle gesetzliche Ermächtigung ersetzt wird.
Anrechnung von Vordienstzeiten und die Festlegung der Zeiträume für Vorrückungen neu geregelt.
Richterinnen mit Kopftuch könnten aus Sicht des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz erschüttern, so Verbandschef Robert Seegmüller.