Polizeibefugnisse für private Wachdienste ?

securityDas neue Fremdenpaket wartet neben der schon bekannten Erhöhung von Geldstrafen für „Illegale“ mit weiteren Verschärfungen auf: So soll eine Verlängerung der Schubhaft ebenso beschlossen werden wie ausgeweitete Durchsuchungskompetenzen für die Sicherheitsbehörden.

Bemerkenswert erscheint aber insbesondere eine im Grundversorgungsgesetz vorgesehene neue Ermächtigung von „Organen der Betreuungseinrichtungen zur Ausübung des Befehls und Zwangsgewalt“. Damit würden Beschäftigte privater Betreuungseinrichtungen zur Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt in Bundesbetreuungseinrichtungen für Flüchtlinge ermächtigen werden, um dort die Einhaltung der Hausordnung zu garantieren. Das wäre ein neuer Versuch per Verordnung eine staatliche Aufgabe zu privatisieren, wie es 2013 für das Anhaltezentrum Vordernberg vorgeschlagen wurde.

Bedenken gegen die Privatisierung der Schubhaft hatte damals bereits der Menschenrechtsexperte Univ. Prof.  Manfred Nowak geäußert. Er verwies auf Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes, welche  der  Tendenz des Gesetzgebers zu Privatisierungen Grenzen gesetzt hat:  Kernaufgaben, die letztlich das Wesen des Staates begründen, sind einer Ausgliederung nicht zugänglich. Dazu gehören laut Nowak die Vorsorge für die Sicherheit im Inneren und nach außen sowie die Ausübung der Strafgewalt (siehe dazu VfGH G 36/04-16 vom 15.10.2004)

 

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