StVO-Novelle: Strafen künftig auch ohne Anhaltung

Bild: (c) APA/HANS KLAUS TECHT

Ganz im Zeichen der Verwaltungsvereinfachung steht die 28. Novelle zur Straßenverkehrsordnung, die sich derzeit in Begutachtung befindet.

So sollen künftig Radarbilder als Beweismittel in Verfahren wie dem Telefonieren am Steuer, der Verletzung der Gurtenpflicht und anderer im Gesetz genannten Übertretungen verwendet werden dürfen. In diesen Fällen ist keine Anhaltung des Lenkers mehr erforderlich.

Wegfallen soll auch das Erfordernis, dass Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Vornahme von  Alkomatuntersuchungen  speziell zu ermächtigen sind. Dieses Erfordernis  soll durch  eine  generelle  gesetzliche Ermächtigung  ersetzt wird.

Weitere  Punkte  betreffen  Erleichterungen  für  die  Wirtschaft  (Parkerleichterungen  für  Werttransporte, Ausnahmen vom Wochenendfahrverbot), Verbesserungen für die Länder bei der Eintreibung der Kosten für  die  Abschleppung verkehrsbehindernd  abgestellter  Fahrzeuge  und  auch  Erleichterungen  für die  Bürger (Ausnahmemöglichkeit von Kurzparkzonen auch für Benützer eines geleasten Firmenautos).

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