Ganz im Zeichen der Verwaltungsvereinfachung steht die 28. Novelle zur Straßenverkehrsordnung, die sich derzeit in Begutachtung befindet.
So sollen künftig Radarbilder als Beweismittel in Verfahren wie dem Telefonieren am Steuer, der Verletzung der Gurtenpflicht und anderer im Gesetz genannten Übertretungen verwendet werden dürfen. In diesen Fällen ist keine Anhaltung des Lenkers mehr erforderlich.
Wegfallen soll auch das Erfordernis, dass Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Vornahme von Alkomatuntersuchungen speziell zu ermächtigen sind. Dieses Erfordernis soll durch eine generelle gesetzliche Ermächtigung ersetzt wird.
Weitere Punkte betreffen Erleichterungen für die Wirtschaft (Parkerleichterungen für Werttransporte, Ausnahmen vom Wochenendfahrverbot), Verbesserungen für die Länder bei der Eintreibung der Kosten für die Abschleppung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge und auch Erleichterungen für die Bürger (Ausnahmemöglichkeit von Kurzparkzonen auch für Benützer eines geleasten Firmenautos).
Hier der Beitrag in der „Presse“…