Nach dem Land Oberösterreich hat jetzt auch das Land Niederösterreich eine Kürzung der Mindestsicherung beschlossen.
Und so wie im Fall der oberösterreichischen Lösung gibt auch gegen die niederösterreichische Regelung verfassungsrechtliche Bedenken: Die geplante 1500 Euro-Deckelung könnte dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, meinten etwa der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sowie der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal.
Öhlinger in der „Presse“: „Eine starre Grenze verstößt gegen den Gleichheitssatz“. Auch die geplante Bestimmung, wonach die Höhe der Mindestsicherung bei Aufenthaltsdauern in Österreich unter fünf Jahren (innerhalb der letzten sechs Jahre) reduziert ausgezahlt werden soll, hält er für bedenklich.

Anrechnung von Vordienstzeiten und die Festlegung der Zeiträume für Vorrückungen neu geregelt.
Richterinnen mit Kopftuch könnten aus Sicht des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz erschüttern, so Verbandschef Robert Seegmüller.