Bis Ende der 1980er Jahre war die Täuschung von Behörden strafrechtlich geahndet worden.
Dazu zählten etwa falsche Angaben über anspruchsrelevante Umstände für die Gewährung der Sozialhilfe oder falsche Angaben in Verfahren für die Genehmigung einer Betriebsanlage. Seit 1988 werden Täuschungen, um hoheitliche – also von Behörden verliehene – Rechte zu erlangen, nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
Das soll sich jetzt ändern: Die „absichtliche Täuschung von Behörden“ solle zukünftig strafrechtlich verfolgt werden, „wenn diese auf Erschleichen einer Rechtsposition ausgerichtet ist“, sagte Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im BM für Justiz. Denn, so Pilnacek, „das Papierln von Behörden darf nicht folgenlos bleiben“.