Dienstrecht (2): Land Tirol lässt Beamte vorrücken

Der Tiroler Landtag hat auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Rs C-530/13, Schmitzer, vom 11. November 2014) reagiert  und  die Fachgruppe DienstrechtAnrechnung von Vordienstzeiten und die Festlegung der Zeiträume für Vorrückungen neu geregelt.

Mit einer Novelle zum Landesbeamtengesetz 1998 (LGBl. 78/2016) wir die besoldungsrechtliche Stellung der Tiroler Landesbeamten im Wege einer außerordentlichen Vorrückung (oder einer außerordentlichen Zeitvorrückung) verbessert. Mit den novellierten Bestimmungen sollen die Alterdiskriminierung infolge der Nichtberücksichtigung der Ausbildungszeiten zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr  beseitigten werden.

Als Stichtag für die Regelung wurde der 11. November 2014 vorgesehen, die Regelung findet auch auf die besoldungsrechtliche Stellung der Richterinnen und Richter des LVwG Tirol Anwendung.

 

tirol-wappen-11Hier die Regierungsvorlage lesen  …

Hier geht’s zu den erläuternden Bemerkungen …

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