Asylverfahren: Notverordnung in Begutachtung

bundesministerium_fuer_inneres_logo_svgDas Innenministerium hat heute den Text der Notverordnung zur Begutachtung ausgesendet. Der Verordnungstext selbst besteht nur aus zwei Bestimmungen:

Der Feststellung, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind und eine Regelung über die Geltungsdauer der Verordnung.

Die Verordnung stützt sich auf die novellierte Bestimmung des § 36 Asylgesetz. Nach dieser Bestimmung hat die Bundesregierung gegenüber dem Hauptausschuss des Nationalrates schriftlich zu begründen, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind. Dabei ist besonders auf die Anzahl von Fremden, die einen Antrag auf internationalen Schutz stellen, und auf jene staatlichen Systeme einzugehen, deren Funktionieren durch die aktuellen Migrationsbewegungen beeinträchtigt wird.

Hier die Erläuterungen zur Notverordnung…

Siehe dazu auch:

Baldiges Inkrafttreten unwahrscheinlich

Vor Dominoeffekt – Slowenien reagiert auf Notverordnung

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