Deutschland: Debatte über Kopftuchverbot für Richterinnen

orf-atRichterinnen mit Kopftuch könnten aus Sicht des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz erschüttern, so Verbandschef Robert Seegmüller.

Das gelte besonders in Fällen, in denen die Prozessparteien andere religiöse Überzeugungen als den Islam haben, erklärte Seegmüller auf Anfrage in Berlin, wie die Deutsche Presse-Agentur am Montag berichtete. Eine ausgleichende Lösung zu finden, sei Aufgabe des Gesetzgebers.

Ähnlich äußerte sich der deutsche Richterbund.

Hintergrund ist ein Fall aus Bayern. Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte Ende Juni ein vom Landesjustizministerium erlassenes Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhte. Das Gericht gab damit einer muslimischen Jura-Studentin recht, die im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz war.

Zurzeit sind Richterinnen und Richter aufgrund von Anweisungen der Justizministerien verpflichtet, weiße Hemden oder Blusen, weiße Fliegen, Krawatten oder Halstücher sowie in der Regel schwarze Roben zu tragen. „Die stets gleiche Kleidung der Richterinnen und Richter signalisiert den Parteien eines Rechtsstreits, dass es auch in ihrem Fall nicht darauf ankommt, welche Person entscheidet, sondern nur auf das, was im Gesetz steht“.

Hier den Beitrag in orf.at lesen …

 Siehe dazu auch:

Religion im Gerichtssaal – Richter fordern Klarheit
Editorial Richterzeitung 5/2016: Die Neutralitätsfrage

 

 

 

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