Die Bundeshauptstadt soll das erste Bundesland werden, das die sogenannte „Aarhus“-Konvention vollständig umsetzt. (siehe dazu: Lücken im Rechtsschutz)
Die entsprechenden Änderungen des Wiener Nationalpark- sowie des Wiener Naturschutzgesetzes liegen seit letzter Woche zur Begutachtung auf.
Konkret sollen anerkannte Umweltorganisationen bei Projekten, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist, gegen Bescheide der Behörden Beschwerde beim Wiener Verwaltungsgericht erheben dürfen. Zudem muss die Behörde den NGOs die Bescheide auf einer elektronischen Plattform vier Wochen lang zur Verfügung stellen.