Die Föderalisierung der Mindestsicherung schreitet vor: Nach der „Deckelung“ der Leistungen durch die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich wollen jetzt auch die Bundesländer Tirol und Vorarlberg bei der Mindestsicherung sparen.
Das soll durch Kürzungen bei den Mindestsicherungssätzen für Kinder und durch eine Begrenzung der Wohnkosten erreicht werden. Die von der Rechnungshofpräsidentin Kraker im Herbst 2016 geforderte – verfassungsrechtlich mögliche – Regelung der Mindestsicherung durch ein Grundsatzgesetz des Bundes rückt damit in immer weitere Ferne.
In Vorarlberg bezogen im Vorjahr 16.305 Menschen Mindestsicherung. Fünf bis sieben Prozent davon sind über die Jahre „verfestigt“, dh sie haben durch Alter oder Krankheit und schlechte Qualifikation keine Chancen mehr auf dem Arbeitsmarkt. Ein Drittel der Beziehenden sind laut der Vorarlberger Soziallandesrätin Wiesflecker Menschen zwischen 18 und 30, durchwegs sogenannte „Einheimische“ mit minimaler Schulbildung.
In Tirol ist die Zahl der Mindestsicherungsbezieher von 11.500 im Jahr 2010 auf über 17.000 im Jahr 2016 gestiegen. „Einheimische“ machen 51 Prozent der Bezieher in Tirol aus. 38 Prozent sind Menschen aus Nicht-EU-Staaten, also meist Asylberechtigte, der Rest sind EU-Bürger.