„3 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ (3): Hohe Akzeptanz der Entscheidungen

parlament-headerIm Verfassungsausschuss, der gestern tagte, waren sich die Fraktionen des Nationalrats einig: Die Akzeptanz der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist hoch.

So werden mehr als 90% der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht angefochten. Bei den Verwaltungsgerichten der Länder ist dieser Prozentsatz noch höher.

Großes Lob für neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Ausschussvorsitzender Peter Wittmann (S) erinnerte daran, dass mit der Einführung der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit 120 Behörden aufgelöst wurden. Seiner Meinung nach hätte sich „die größte Verwaltungsreform seit 1929“ ein breiteres Echo in der Öffentlichkeit verdient. Abgeordneter Johann Singer (V) hob aus der Sicht eines Bürgermeisters insbesondere die rasche und praxistaugliche Abwicklung von Verfahren hervor. Für ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ist die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein gutes Beispiel dafür, dass Reformen bei entsprechendem Wollen möglich sind. Großes Lob kam auch von Seiten der Opposition, durch das neue System habe man europäische Rechtsschutzstandards in der Verwaltung sichergestellt, sagte etwa Harald Stefan (F).

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„3 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ (2): Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter

DVVR Logo KopieDie Sitzung des Verfassungsausschusses hat der Dachverband zum Anlass genommen, selbst einen Bericht über die praktischen Erfahrungen der vergangenen 3 Jahre zu verfassen und dem Verfassungsausschusses zu übermitteln.

Festgestellt wird, dass die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit zwar als Erfolgsgeschichte zu betrachten ist, aber weitere Maßnahmen dringend erforderlich sind, um ein Funktionieren des Rechtsschutzes im öffentlichen Recht weiterhin zu gewährleisten.

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„3 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ (1): Verfassungsausschuss tagt

Die Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte wurde mit der B-VG- Novelle 2012 beschlossen, die Arbeit aufgenommen haben die Gerichte mit 1.1.2014. Aus diesem Anlass hält der Verfassungsausschuss heute eine Sitzung zum Thema „3 Jahr Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ ab. Eingeladen sind als Auskunftspersonen die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts und der Präsident …

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Neuregelung der Sachwalterschaft beschlossen

foto: dpa/warmuth
foto: dpa/warmuth

Das Erwachsenenschutzgesetz – die neue Sachwalterschaft – wurde im Ministerrat beschlossen.

Ziel der Neuregelung ist es, die Selbstbestimmung und die Autonomie der Betroffenen wesentlich länger aufrechtzuerhalten.

Das Gesetz basiert auf vier Säulen, wobei die erste eine Vorsorgevollmacht darstellt. Mit dieser werde im Vorhinein festgelegt, wer Entscheidungen trifft, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Neu geschaffen werde die gewählte Erwachsenenvertretung und unter gesetzlicher Erwachsenenvertretung wird die Vertretung durch nächste Angehörige verstanden. Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter soll schließlich den bisherigen Sachwalter ersetzen und das letzte Mittel darstellen.

Kritisch äußerte sich die Richtervereinigung zum Gesetzesvorhaben.

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Mindestsicherung: Vorarlberg und Tirol beschließen „Westlösung“

dt_common_streams_streamserverDie Föderalisierung der Mindestsicherung schreitet vor: Nach der „Deckelung“ der Leistungen durch die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich wollen  jetzt auch die Bundesländer Tirol und Vorarlberg bei der Mindestsicherung sparen.

Das soll durch Kürzungen bei den Mindestsicherungssätzen für Kinder und durch eine Begrenzung der Wohnkosten erreicht werden. Die von der Rechnungshofpräsidentin Kraker im Herbst 2016 geforderte – verfassungsrechtlich mögliche – Regelung der Mindestsicherung durch ein Grundsatzgesetz des Bundes rückt damit in immer weitere Ferne.

In Vorarlberg bezogen im Vorjahr 16.305 Menschen Mindestsicherung. Fünf bis sieben Prozent davon sind über die Jahre „verfestigt“, dh sie haben durch Alter oder Krankheit und schlechte Qualifikation keine Chancen mehr auf dem Arbeitsmarkt. Ein Drittel der Beziehenden sind laut der Vorarlberger Soziallandesrätin Wiesflecker Menschen zwischen 18 und 30, durchwegs sogenannte „Einheimische“ mit minimaler Schulbildung.

In Tirol ist die Zahl der Mindestsicherungsbezieher von 11.500 im Jahr 2010 auf über 17.000 im Jahr 2016 gestiegen. „Einheimische“ machen  51 Prozent der Bezieher in Tirol aus. 38 Prozent sind Menschen aus Nicht-EU-Staaten, also meist Asylberechtigte, der Rest sind EU-Bürger.

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Private Häuselbauer haften für Lohndumping

Bild: (c) imago/Rainer Weisflog (imago stock&people)
Bild: (c) imago/Rainer Weisflog (imago stock&people)

Mit Jänner 2017 treten neue Regelungen in Kraft. Dann können sich aus der EU nach Österreich entsandte Bauarbeiter für Bezahlung unter dem Kollektivvertrag auch am Bauherrn schadlos halten.

Aus dem EU-Ausland nach Österreich entsandte Arbeitnehmer, die hier Bauarbeiten erbringen, können sich künftig am Bauherrn schadlos halten und müssen sich nicht auf einen oft mühsamen Rechtsstreit mit ihrem eigenen Arbeitgeber einlassen. Das sehen ab 1. Jänner 2017 geltende neue Haftungsbestimmungen für den Baubereich vor, konkret die erweiterte Auftraggeberhaftung.

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Was sich 2017 im Straßenverkehr ändert

Das kommende Jahr bringt für Autofahrer eine Reihe von Änderungen. Bei vielen Verstößen wird künftig ein Fotobeweis für eine Strafe ausreichen. Elektrofahrzeuge erkennt man ab 2017 an grünen Kennzeichentafeln. Eine längere Probezeit für Führerscheinneulinge und Wegfahrsperren für Alkolenker sind ebenfalls geplant. Die meisten Änderungen treten zwar erst im Laufe des neuen Jahres in Kraft, einige …

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Polizeibefugnisse für private Wachdienste ?

securityDas neue Fremdenpaket wartet neben der schon bekannten Erhöhung von Geldstrafen für „Illegale“ mit weiteren Verschärfungen auf: So soll eine Verlängerung der Schubhaft ebenso beschlossen werden wie ausgeweitete Durchsuchungskompetenzen für die Sicherheitsbehörden.

Bemerkenswert erscheint aber insbesondere eine im Grundversorgungsgesetz vorgesehene neue Ermächtigung von „Organen der Betreuungseinrichtungen zur Ausübung des Befehls und Zwangsgewalt“. Damit würden Beschäftigte privater Betreuungseinrichtungen zur Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt in Bundesbetreuungseinrichtungen für Flüchtlinge ermächtigen werden, um dort die Einhaltung der Hausordnung zu garantieren. Das wäre ein neuer Versuch per Verordnung eine staatliche Aufgabe zu privatisieren, wie es 2013 für das Anhaltezentrum Vordernberg vorgeschlagen wurde.

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Wie wirksam wird das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz?

Bild: (c) BilderBox
Bild: (c) BilderBox

Bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping im Zusammenhang mit der Entsendung ausländischer Arbeitskräfte nach Österreich bestehen offenkundige Vollzugsdefizit (siehe dazu: Zahnlose Strafverfolgung) Das Problem wird nicht kleiner, sondern tendenziell größer, da ein massives Lohngefälle den Zuzug von Osteuropäern nach Österreich nach wie vor verstärkt.

 

Zur Umsetzung der EU-Richtlinien (Entsenderichtlinie, Durchsetzungsrichtlinie)  sieht das neue Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung ab 1.1.2017 einen ganzen Maßnahmenkatalog vor. Unter anderen sollen bestehende Regelungen über die Bereithaltung von Unterlagen vor Ort vereinfacht und die zur Anwendung kommenden Strafbestimmungen übersichtlicher dargestellt werden.

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Autonomes Fahren: EU-Verordnung sieht Einführung von Unfalldatenschreiber vor

schwerpunkt-digitalisierung-logoEuropäisches Parlament und Europäischer Rat haben bereits eine Verordnung zur Regelung des autonomen Fahrens von Fahrzeugen in der gesamten Europäischen Union ausgearbeitet.

Neben der Genehmigung und der Marktüberwachung enthält diese Verordnung auch Bestimmungen zur verpflichtenden Einführung von Unfalldatenschreibern. Die aufgezeichneten Daten sollen auch unabhängigen Dritten, beispielsweise der gegnerischen Versicherung, zugänglich gemacht werden müssen, wenn die Daten „zur Geltendmachung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen […] benötigt werden“.

 

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