
Bereits seit viereinhalb Jahren haben die Regierungsparteien über die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und den Beschluss eines sogenannten Informationsfreiheitsgesetzes verhandelt. Im Dezember 2014 ist im Ministerrat der Entwurf für ein „Informationsfreiheitsgesetz“ beschlossen worden. Dort war vorgesehen, dass für den Zugang zu Informationen – ähnlich den deutschen Informationsfreiheitsgesetzen – den Verwaltungsgerichten eine zentrale Rolle zukommen sollte.
Doch für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses als Verfassungsbestimmung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, die bis dato nicht gefunden werden konnte. Im letzten Verfassungsausschuss vor den Neuwahlen wurde deutlich, dass es bis Herbst 2017 in dieser Causa keine Einigung mehr geben wird.
Österreich ist Schlusslicht




Mit einer Änderung des Staatszielgesetzes Umwelt und Nachhaltigkeit reagiert die Koalition auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes den Bau der dritten Piste auf dem Flughafen Wien-Schwechat untersagte.
Mit dem Transparenzregister, das im kommenden Jahr in Betrieb gehen wird, soll Klarheit geschaffen werden, welche natürliche Personen hinter Unternehmen, Stiftungen, Trusts und Vereinen in Österreich steht.
Mit der Novelle zum Versammlungsgesetz wird es in Zukunft rund um Demonstrationen eine Schutzzone von bis zu 150 Meter geben. Zudem erhält die Regierung die Möglichkeit, Wahlkampfauftritte ausländischer PolitikerInnen in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten.