Neuregelung der Sachwalterschaft beschlossen

foto: dpa/warmuth
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Das Erwachsenenschutzgesetz – die neue Sachwalterschaft – wurde im Ministerrat beschlossen.

Ziel der Neuregelung ist es, die Selbstbestimmung und die Autonomie der Betroffenen wesentlich länger aufrechtzuerhalten.

Das Gesetz basiert auf vier Säulen, wobei die erste eine Vorsorgevollmacht darstellt. Mit dieser werde im Vorhinein festgelegt, wer Entscheidungen trifft, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Neu geschaffen werde die gewählte Erwachsenenvertretung und unter gesetzlicher Erwachsenenvertretung wird die Vertretung durch nächste Angehörige verstanden. Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter soll schließlich den bisherigen Sachwalter ersetzen und das letzte Mittel darstellen.

Kritisch äußerte sich die Richtervereinigung zum Gesetzesvorhaben.


Eine Einführung dieser Regelungen, ohne das Justizbudget entsprechend zu erhöhen, führe zwangsläufig zu untragbaren  Einschränkungen in Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Gerichtsbarkeit. Der Erfolg verschiedener Aspekte der geplanten Regelung hänge nicht unerheblich davon ab, in welchem Ausmaß die Betroffenen Unterstützung, wie etwa durch Erwachsenensozialarbeit, bekommen würden. Damit würden zusätzliche – die Länder treffende Kosten – verursachen, sodass auch die Bereitschaft der Länder, die notwendige Unterstützung bereitzustellen, für den Erfolg der Regelungen essentiell sei.

Hier den Beitrag in der Presse lesen…

Siehe dazu auch: Kritik an mangelnder Finanzierung für Erwachsenenschutzgesetz

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