Mindestsicherung: Vorarlberg und Tirol beschließen „Westlösung“

dt_common_streams_streamserverDie Föderalisierung der Mindestsicherung schreitet vor: Nach der „Deckelung“ der Leistungen durch die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich wollen  jetzt auch die Bundesländer Tirol und Vorarlberg bei der Mindestsicherung sparen.

Das soll durch Kürzungen bei den Mindestsicherungssätzen für Kinder und durch eine Begrenzung der Wohnkosten erreicht werden. Die von der Rechnungshofpräsidentin Kraker im Herbst 2016 geforderte – verfassungsrechtlich mögliche – Regelung der Mindestsicherung durch ein Grundsatzgesetz des Bundes rückt damit in immer weitere Ferne.

In Vorarlberg bezogen im Vorjahr 16.305 Menschen Mindestsicherung. Fünf bis sieben Prozent davon sind über die Jahre „verfestigt“, dh sie haben durch Alter oder Krankheit und schlechte Qualifikation keine Chancen mehr auf dem Arbeitsmarkt. Ein Drittel der Beziehenden sind laut der Vorarlberger Soziallandesrätin Wiesflecker Menschen zwischen 18 und 30, durchwegs sogenannte „Einheimische“ mit minimaler Schulbildung.

In Tirol ist die Zahl der Mindestsicherungsbezieher von 11.500 im Jahr 2010 auf über 17.000 im Jahr 2016 gestiegen. „Einheimische“ machen  51 Prozent der Bezieher in Tirol aus. 38 Prozent sind Menschen aus Nicht-EU-Staaten, also meist Asylberechtigte, der Rest sind EU-Bürger.

Keine Deckelung der Ansprüche

Beide Landesregierungen lehnen eine Deckelung der Leistungen ab. „Es wird keine generelle und undifferenzierte Deckelung geben“, so die Vorarlberger Soziallandesrätin Wiesflecker. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern halte man sich in Sachen Gleichbehandlung an Verfassung und EU-Recht.

Höhere Freibetragsgrenze für „Aufstocker“

Als „allerallerwichtigste Zielsetzung“ bezeichnete Landeshauptmann Wallner die Integration von Mindestsicherungsbeziehern in den Arbeitsmarkt. Zur Verbesserung des beruflichen Wiedereinstiegs wird deshalb die Freibetragsgrenze für „Aufstocker“ von 17 auf maximal 30 Prozent erhöht. Das entspreche in etwa 300 Euro, die bei der Berechnung der Mindestsicherung als Ergänzungsleistung unberücksichtigt bleiben.

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Siehe auch:
Land präsentierte Eckpunkte für Mindestsicherung neu

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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