Insgesamt drei Entwürfe hat der Verfassungsdienst (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz) derzeit zur Begutachtung ausgesendet, welche Änderungen des AVG, des VStG und des VwGVG betreffen sowie die Erlassung eines Bundesgesetzes über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat in seinem Forderungsprogramm „Agenda Verwaltungsgerichtsbarkeit 2022“ bereits festgestellt, dass für die Rechtsanwender durch das Nebeneinander verschiedener Verfahrensordnungen eine Gemengelage entstanden ist, welche nur schwer zu überblicken ist.
Durch jede weitere Novelle der Verfahrensgesetze oder neue verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen in Materiengesetzen wird diese Entwicklung weiter vorangetrieben. Es wurde daher zur Vereinheitlichung der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gefordert, das VwGVG zu einer abschließend geregelten, eigenständigen Verwaltungsprozessordnung auszubauen.
Neuregelung bringt keine Beschleunigung
Die Einführung eines Vergleichs zwischen Behörde und Bürger könnte Verfahren vereinfachen.
Das vom Innenminister vorgelegte Fremdenrechtspaket verursacht den Behörden mehr Arbeit und mehr Kosten. Das ohnehin überlastete Bundesverwaltungsgericht erwartet einen starken Anstieg der Beschwerdeverfahren.
Experten lassen in Gutachten für Tagung in Salzburg mit Ruf nach verschärfter Verantwortlichkeit von Verbänden aufhorchen.
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