Fremdenrechts-Novelle: Bundesverwaltungsgericht droht weitere Mehrbelastung

Das vom Innenminister vorgelegte Fremdenrechtspaket verursacht den Behörden mehr Arbeit und mehr Kosten. Das ohnehin überlastete Bundesverwaltungsgericht erwartet einen starken Anstieg der Beschwerdeverfahren.

Das Innenministerium selbst rechne (laut Vorblatt) mit zwischen 5.000 und 15.000 oder noch mehr zusätzlichen Verfahren. Für das Bundesverwaltungsgericht würde das – niedrig geschätzt – zehn Prozent mehr neu anhängige Fälle bedeuten. Damit würde der „Rucksack“ vergrößert, warnt Präsident Harald Perl. Schon jetzt übersteigen die anhängigen Verfahren die Abschlüsse bei weitem: Aktuell verzeichne das BVwG (durch den Rückstandsabbau des Bundesamts für Asylwesen) 38.000 offene Verfahren, für heuer seien weitere 40.000 bis 42.000 zu erwarten – weit mehr als die 29.200 Verfahren, die das BVwG 2017 abschließen konnte.

Finanzierung nicht vorgesehen

Um trotzdem einen „effektiven Verfahrensablauf zu ermöglichen“ – Ziel von Kickls Paket sind schnellere Verfahren -, müsste der Personalstand des Gerichts „jedenfalls ausgebaut werden“: Ein Anstieg um 1.000 Verfahren entspreche der Arbeitsleistung von sieben Gerichtsabteilungen. Im Bundesfinanzrahmen sei das nicht vorgesehen. Und dazu kämen noch Verfahrenskosten: Dolmetscher, Zeugen- und Beteiligtengebühren sowie Rechtsberater kosten pro Asylverfahren am BVwG durchschnittlich 454 Euro. Das macht 454.000 Euro für 1.000 Beschwerdeverfahren, rechnet Perl vor.

Auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag befürchtet, dass die – im Entwurf als Ziel genannte – Beschleunigung der Verfahren „unrealistisch ist, insbesondere da den zuständigen Behörden über weite Strecken zusätzliche Aufgaben überantwortet werden“.

Hier den Beitrag in der „Kleinen Zeitung“  lesen …

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