Der Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwälte fällt heuer extrem kritisch aus. Die Kritik betrifft fehlende Begutachtungsverfahren für neue Gesetze, die Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte, fehlerhafte Verwaltungsbehörden und überbordenden Gerichtsgebühren.
Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (Örak), ist kein Mensch, der leicht die Contenance verliert. Doch bei der Präsentation des diesjährigen Wahrnehmungsberichts der heimischen Rechtsanwälte am Dienstag fielen Begriffe wie „unwürdig“, „unqualifiziert“ und „Gesinnungsschnüffelei“. Die Mängelliste ist derart gravierend, dass Wolff und sein Stellvertreter Bernhard Fink den Rechtsstaat in Gefahr sehen. Die schlimmsten Sünden:
- Grund- und Freiheitsrechte:
Seit den Terroranschlägen von 9/11 in den USA habe es auch in Österreich eine Flut von Überwachungsgesetzen gegeben, die die Grund- und Freiheitsrechte massiv eingeschränkt hätten – „teilweise verfassungswidrig“, ist Wolff überzeugt. Der Örak fordert nun eine Gesamtevaluierung all dieser Verschärfungen durch eine unabhängige Expertenkommission.
Mit der aktuellen Novelle zum VStG und VwGVG (BMVRDJ-601.468/0005-V 1 2019) sollen die Richtlinie 2016/800/EU über Verfahrensgarantien in Strafsachen für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, sowie die Richtlinie 2016/1919/EU über Prozesskostenhilfe für verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls umgesetzt werden.
Ab dem Jahr 2020 müssen alle neu typisierten und ab 2024 alle neu zugelassenen Autos mit einer Vielzahl an Sicherheitssystemen wie Blackboxen, Tempoassistenten und Notbremssystemen ausgestattet sein. Grundlage für diese Neuregelungen ist die legislative 

Wie die Sicherungshaft in der Praxis funktionieren soll, da sind noch viele Fragen offen.
Am 1. Februar treten nach