Lebensmittelrecht: Konflikt um Verkaufsverbot für bestimmte Inhaltsstoffe der Cannabispflanze

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CBD steht für Cannabidiol. Es ist einer von hunderten Wirkstoffen der Cannabispflanze. Im Gegensatz zum bekanntesten dieser Wirkstoffe – THC – wirkt CBD aber nicht psychoaktiv.

Nach einer Aussendung des Gesundheitsministeriums darf dieser Wirkstoff aber nicht mehr in Verkehr gebracht werden. (Siehe dazu: Verkaufsverbot von CBD-haltigen Lebensmitteln und Kosmetika)

Im Allgemeinen können Lebensmittel im Rahmen der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Eine Ausnahme bilden die neuartigen Lebensmittel (Novel Foods). Diese müssen einer gesundheitlichen Bewertung unterzogen werden, bevor Sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Geregelt ist dies in der Novel- Food-Verordnung (EU) 2015/2283.

Wörtlich heißt es dazu im Erlass des Gesundheitsministeriums: „Cannabinoid-haltige Extrakte, die zumeist als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, zunehmend aber auch in Lebensmitteln wie beispielsweise Süßwaren oder Kuchen eingesetzt und angeboten werden, fallen unter die ‚Novel-Food‘-Verordnung der EU und dürfen daher nicht in Verkehr gebracht werden.“

Unklare Abgrenzung der Inhaltsstoffe

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Verwaltungsgerichtshof erhält mehr Flexibilität bei Stellenausschreibungen

Foto: Clemens Fabry

Der Nationalrat hat eine Novelle zum Verwaltungsgerichtshofgesetz beschlossen. Diese soll dem Gerichtshof mehr Flexibilität bei Stellenausschreibungen erlauben.

In den Jahren 2019, 2020 und 2021 wird es durch Pensionierungen zu überdurchschnittlich vielen Neubesetzungen am Verwaltungsgerichtshof kommen. Aus diesem Grund wurde von den Koalitionsparteien eine Änderung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes zur Beschleunigung der Besetzungsverfahren beschlossen.

Planstellen für VwGH-RichterInnen sollen demnach in Hinkunft möglichst sechs Monate vor, spätestens jedoch drei Monate nach Freiwerden ausgeschrieben werden müssen. Derzeit legt das Verwaltungsgerichtshofgesetz einen engeren Rahmen (drei Monate vorab bzw. spätestens ein Monat danach) fest.

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Sicherungshaft (2):  Mangelnde Überprüfbarkeit befürchtet

Wie die Sicherungshaft in der Praxis funktionieren soll, da sind noch viele Fragen offen.

Welche Informationen welcher Behörde zur Verfügung stehen werden, um eine mögliche Gefährdung zu beurteilen etwa, oder mit wie vielen Fällen überhaupt gerechnet wird.

Seitens der Verwaltungsrichter-Vereinigung zeigte sich Siegfried Königshofer jedenfalls skeptisch, dass die Beamten am Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in der Lage seien, Bescheide in einer Qualität zu erlassen, welche dem Gericht eine Überprüfung der Sicherungshaft innerhalb von 48 Stunden ermöglichten. Im Regelfall seien dort juristisch nicht ausgebildete Bedienstete tätig und sei die Qualität der Entscheidungen des Bundesamtes bekannt schlecht.

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Sicherungshaft (1): Warnung von Richtern und Anwälten

Vertreter von Richtern und Rechtsanwälten warnen vor der von der Regierung geplanten Sicherungshaft. Auch Verfassungsexperten können dem Vorstoß der Regierung wenig abgewinnen.

Richtervereinigungspräsidentin Sabine Matejka befürchtet, dass die Regierung die Grundlage für weitgehendere Eingriffe in die Freiheitsrechte über Asylwerber hinaus schaffen will.

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff, hält die Präventivhaftpläne der Regierung für „brandgefährlich“. Einen konkreten Gesetzesvorschlag hat die Koalition bisher nicht vorgelegt. Da es sich um eine Zweidrittelmaterie handelt, ist die Zustimmung von SPÖ oder NEOS nötig.

Matejka: Ausweitung in Zukunft befürchtet

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Wien: Umstrittene Waffenverbotszonen treten in Kraft

Am 1. Februar treten nach Innsbruck und Linz auch in Wien Waffenverbotszonen in Kraft. Wie die Landespolizeidirektion Wien mitteilte, sind der Praterstern sowie ein Bereich am Donaukanal zwischen Augartenbrücke und Salztorbrücke erfasst. Die Zonen gelten vorerst für drei Monate. Im Rathaus wird diese Maßnahme abgelehnt.

Während die Verordnung am Praterstern rund um die Uhr gilt, umfasst jene am Donaukanal nur den Zeitraum zwischen 20.00 und 8.00 Uhr. In der betreffenden Verordnung wird der Treppelweg um das Szenelokal Flex namentlich angeführt.

Rechtsgrundlage Sicherheitspolizeigesetz 

Die Ermächtigung zur Erlassung einer Waffenverbotszone findet sich in § 36b SPG. Die Bestimmung wurde mit einer Novelle 2018 eingeführt. Demnach können „bestimmte öffentliche Orte“ mittels Verordnung zu Waffenverbotszonen erklärt werden. Das setzt aber voraus, dass dort – etwa wegen „vorangegangener gefährlicher Angriffe“ – Attacken auf „Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen“ erwartet werden.

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Mindestsicherung (2): Richter fürchten Ansteigen der Kriminalität

Wenn die Mindestsicherung für verurteilte Kriminelle gestrichen wird, könnten diese zu weiteren Straftaten animiert werden

Richtervereinigung, Gerichte und Sozialarbeiter warnen wegen der Regierungspläne zur Reform der Mindestsicherung vor steigender Kriminalität in Österreich. Hintergrund: Straftätern, die zu mehr als sechs Monaten bedingter oder unbedingter Haft verurteilt werden, soll künftig für die Dauer der Freiheitsstrafe auch die Mindestsicherung gestrichen werden.

Experten halten von diesem Vorhaben der türkis-blauen Regierung allerdings wenig, wie aus dem derzeit laufenden Begutachtungsverfahren hervorgeht. Straftätern werde dadurch der Wiedereinstieg in ein geordnetes Leben und die Resozialisierung erschwert, der Rückfall in die Kriminalität werde wahrscheinlicher, so die Kritik.

Jeder fünfte Inhaftierte Sozialhilfebezieher

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Mindestsicherung (1): Breite Kritik an der neuen Sozialhilfe

Weniger Geld für Familien und Asylberechtigte: Diese Kernpunkte bei der Reform der Mindestsicherung stoßen bei Experten und sozialen Organisationen auf wenig Verständnis.

Bis heute, Donnerstag, läuft das Begutachtungsverfahren für das Sozialhilfegesetz, das die bisherigen Regelungen für die bedarfsorientierte Mindestsicherung ablösen soll. Viele Stellungnahmen liegen bereits vor – und sie fallen weitgehend kritisch aus. „Die neue Sozialhilfe kann die Armut nicht bekämpfen“, befindet beispielsweise die Armutskonferenz, ein Zusammenschluss von 40 sozialen Organisationen, die dem Gesetzesvorhaben ein vernichtendes Zeugnis ausstellt. Die Kritik im Überblick:

Ober- statt Untergrenze

Die Mindestsicherung heißt künftig wieder Sozialhilfe, schlicht weil es sich nicht mehr um eine Mindestsicherung handelt. Bisher haben die Länder sich auf gemeinsame Mindestsätze geeinigt, künftig gibt der Bund den Ländern starre Obergrenzen vor, wie viel sie maximal an Bedürftige auszahlen dürfen. Nach unten dagegen ist kein Netz eingezogen, den Ländern steht es offen, in ihrem Bereich deutlich weniger auszuzahlen. Damit wird aber auch ein wesentlicher Anspruch des Gesetzes nicht erfüllt, nämlich eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, so die Kritik. Und: Die Obergrenzen sind in einigen Bereichen deutlich niedriger als die bisherigen Untergrenzen.

Weniger Geld für Familien

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Standort-Entwicklungsgesetz: Vermutung der „Genehmigungstauglichkeit“ unionsrechtswidrig ?

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) äußert in seiner Stellungnahme zur Regierungsvorlage zum sog. Standort-Entwicklungsgesetz (StEntG) grundlegende Bedenken gegen die vorgesehene Bevorzugung von Infrastrukturprojekten durch Verordnung der Bundesregierung.

Nach den geplanten verfahrensrechtlichen Sonderbestimmungen habe die Behörde bei Projekten, welche in die Verordnung der Bundesregierung aufgenommen wurden, spätestens zwölf Monate nach Antragstellung zu entscheiden. Und zwar durch Genehmigung, außer wenn sich im Verfahren „auf unzweifelhafte Weise ergeben hat“, dass Genehmigungshindernissen nicht mit Nebenbestimmungen beigekommen werden könnte. Damit sei an die Erlassung der genannten Verordnung der Bundesregierung die Vermutung der Genehmigungstauglichkeit des Vorhabens geknüpft, was in Widerspruch zur EU-UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH stehe, wonach Projekte vor Erteilung der Genehmigung einer inhaltlichen Prüfung auf ihre Umweltauswirkungen unterzogen werden müssen.

Verlagerung des Bewilligungsverfahrens von Behörde zu Gericht

Die nunmehr vorgesehene verschuldensunabhängige Möglichkeit, Säumnisbeschwerde zu erheben, wenn die Behörde nicht innerhalb von 12 Monaten entschieden hat, könne Behörden dazu verleiten, nicht den gesamten Sachverhalt ordnungsgemäß zu erheben, sondern die notwendige Mühe an das Verwaltungsgericht zu „delegieren“. Bereits jetzt stelle in der Praxis die mangelnde Verfügbarkeit geeigneter Sachverständiger das Hauptproblem für zügige Gerichtsverfahren dar, dieses Problem würde sich damit nur weiter verschärfen. Es wird daher der Entfall dieser Bestimmung empfohlen.

Effektiver Rechtsschutz ist in Gefahr

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Verwaltungsstrafen für verbotene Symbole und Gesten

© Bild: EPA/PETER KNEFFEL

Der Innenausschuss des Nationalrates hat letzte Woche eine Ausweitung des Verbotes extremistischer Symbole beschlossen. Neben den Zeichen des Islamischen Staates und der Al-Qaida werden nun auch jene der kroatischen Ustascha oder der türkischen „Grauen Wölfe“ verboten.

Außerdem betroffen sind auch die sunnitisch-islamistische Muslimbruderschaft, die Kurdische Arbeiterpartei (PKK), die Hamas, der militärische Teil der Hisbollah sowie sonstige Gruppierungen, die von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung oder Organisation bewertet werden. Außerdem sollen nicht nur Abzeichen und Embleme zu den Symbolen gehören, sondern auch Gesten. Damit wird auch das Zeigen des „Wolfsgrußes“ unter Strafe gestellt.

(Siehe dazu: Verbot von Wolfsgruß und Co. wird Tausende treffen)

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Verwaltungsstrafen für „Hass-Postings“ im Netz

Nicht jede Beleidigung oder Beschimpfung im Netz ist strafrechtlich relevant. Ein Umstand, der Karoline Edtstadler, Staatssekretärin im Innenministerium, sauer aufstößt. Sie will Betroffenen die Möglichkeit geben, sich dennoch zu wehren: Und zwar durch Verwaltungsstrafen. Künftig könnten Hass-Nachrichten also mit Geldstrafen geahndet werden. „Knackig“, soll die Strafhöhe ausfallen, sagt Edtstadler. Bei Ersttätern mit Strafen im zweistelligen …

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