Sicherungshaft (1): Warnung von Richtern und Anwälten

Vertreter von Richtern und Rechtsanwälten warnen vor der von der Regierung geplanten Sicherungshaft. Auch Verfassungsexperten können dem Vorstoß der Regierung wenig abgewinnen.

Richtervereinigungspräsidentin Sabine Matejka befürchtet, dass die Regierung die Grundlage für weitgehendere Eingriffe in die Freiheitsrechte über Asylwerber hinaus schaffen will.

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff, hält die Präventivhaftpläne der Regierung für „brandgefährlich“. Einen konkreten Gesetzesvorschlag hat die Koalition bisher nicht vorgelegt. Da es sich um eine Zweidrittelmaterie handelt, ist die Zustimmung von SPÖ oder NEOS nötig.

Matejka: Ausweitung in Zukunft befürchtet

„So wie ich das verstanden habe, soll die Verfassungsänderung nicht gezielt auf eine Regelung im Asylbereich abstellen, sondern viel offener sein. Damit eröffnet man die Möglichkeit für weitere einfachgesetzliche Eingriffe in Freiheitsrechte“, warnte Matejka im Gespräch mit der APA. Selbst wenn eine Ausweitung auf weitere Personengruppen jetzt nicht geplant sei, wäre sie in Zukunft ohne weitere Verfassungsänderung möglich.

Matejka will daher zuerst klären, ob der Eingriff in das Verfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit überhaupt nötig ist. „Man spricht immer von einer Lücke. Ich meine, dass man sich die Zeit nehmen sollte, diese behauptete Lücke zu untersuchen“, plädiert die Richterin dafür, auch den Anlassfall in Dornbirn zuerst ordentlich zu untersuchen und alle bestehenden Möglichkeiten zu prüfen. Nur wenn man tatsächlich eine Lücke finde, sollten zusätzliche Maßnahmen überlegt werden.

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