Der Nationalrat hat eine Novelle zum Verwaltungsgerichtshofgesetz beschlossen. Diese soll dem Gerichtshof mehr Flexibilität bei Stellenausschreibungen erlauben.
In den Jahren 2019, 2020 und 2021 wird es durch Pensionierungen zu überdurchschnittlich vielen Neubesetzungen am Verwaltungsgerichtshof kommen. Aus diesem Grund wurde von den Koalitionsparteien eine Änderung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes zur Beschleunigung der Besetzungsverfahren beschlossen.
Planstellen für VwGH-RichterInnen sollen demnach in Hinkunft möglichst sechs Monate vor, spätestens jedoch drei Monate nach Freiwerden ausgeschrieben werden müssen. Derzeit legt das Verwaltungsgerichtshofgesetz einen engeren Rahmen (drei Monate vorab bzw. spätestens ein Monat danach) fest.
Um zeitlich versetzt frei werdende Richterstellen gemeinsam ausschreiben zu können, sei die Gesetzesänderung zweckmäßig.