Die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns ist ein Prinzip des modernen Rechtsstaats, der Gleichheitssatz ein anderes.
Oliver Scheiber, Vorsteher der BG Meidling in der „Presse“
Gleiche Sachverhalte sollen gleich behandelt werden. Misst man das Strafrecht an diesen Maximen, dann stellt sich – nicht nur für Österreich, sondern global – die Frage: Behandelt das Strafrecht alle gleich, handeln die Staaten verhältnismäßig? Schärfer formuliert: Ist das Strafrecht in der Aufklärung angekommen? Ist das Strafrecht konsequent beim Schutz von Gesundheit und Leben von Menschen?
Wenn Recht geronnene Politik ist, und Politik die Umwandlung von Gewalt in Recht, dann ist klar, dass Richter unmöglich jenseits des einen wie des anderen stehen können. Was also sind Richter?
(Aus der Kolumne von Thomas Fischer, Bundesrichter in Karlsruhe, in „zeit.de“)
„Rechtsstab“, sagte Max Weber, und meinte: Eine durch Recht geschaffene Gruppe von Personen, der die Aufgabe übertragen ist, rechtliche Regeln in dem Sinn „anzuwenden“, dass sie Konflikte stellvertretend entscheiden. Nicht stets ist die Position des Richters mit der Macht über Gewalt verknüpft, stets aber mit einer Macht der Legitimation: aus Berufung auf Sinn, auf Übersinnliches, auf „Vernunft“.
Große Eile und Einfallsreichtum zeigt die neue polnische Regierung, um einer Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof zu entgehen. Die dabei gewählten Mittel sind nicht zimperlich, die dahinterstehenden Denkmuster sind aber auch bei uns bekannt.
So benötigt das Verfassungsgericht für seine Entscheidung künftig eine Zweidrittelmehrheit statt wie bisher die einfache Mehrheit. Zudem ist vorgesehen, dass über die Fälle mindestens 13 der insgesamt 15 Verfassungsrichter entscheiden müssen. Dies wäre eine Abkehr von der bisher gängigen Praxis, die eine weitaus kleinere Zahl von Richtern pro Fall möglich macht.
Selbst die Reihenfolge, in der die Fälle bearbeitet werden müssen, wird dem Gericht vorgeschrieben, nämlich streng nach der Reihenfolge des Einlangens. Führen diese Regelungen immer noch nicht zum gewünschten Erfolg, können unbotmäßige Verfassungsrichter neuerdings auf Antrag der Parlamentsmehrheit, des Justizministeriums oder des Staatspräsidenten abgesetzt werden.
Ziel dieses seit 2009/2010 laufenden Projekts ist die Ausarbeitung eines Entwurfs zum EU-Verwaltungsverfahrensrecht und die Formulierung entsprechender Regeln für eine Kodifikation.
Die Personalsenate sind keine Verwaltungskörper, sie sind Gerichte. Als solche treffen sie ihre Entscheidungen unabhängig, frei von äußeren Einflüssen, aufgrund der vom Gesetz vorgegebenen Maßgaben und Kriterien.
Ihre Besetzungsvorschläge dürfen nicht als bloße Empfehlungen behandelt werden.
NSA – Die offizielle Kurzbezeichnung der Verwaltungsgerichte in Polen
Wer ein Beispiel dafür sucht, wie sich der EU- Beitritt eines Landes positiv auf die Entwicklung einer Region auswirkten kann, wird in vier Autostunden nördlich von Wien fündig. Die Region Katowice/Gliwice, aus den Geschichtsbüchern als Schlesien bekannt, hat ihren früheren Charakter als Zentrum der Kohle- und Schwerindustrie abgelegt und ist eine moderne und dynamische Region geworden.
Das ist auch am Verwaltungsgericht in Gliwice (Gleiwitz) zu erkennen, dem eine Delegation des Dachverbandes der Verwaltungsrichter einen (Gegen-) Besuch abstattete.
Verwaltungsgerichtsbarkeit seit 2004
So wie bei allen EU-Mitgliedsstaaten, die seit dem Jahr 2002 beigetreten sind, erfolgte auch in Polen die Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit als „Conditio sine qua non“ für den EU-Beitritt. Insgesamt 16 Verwaltungsgerichte, eines pro Region (Wojewodschaft) wurden in Polen eingerichtet. Das ist eine vergleichsweise geringe Zahl, wohnen doch alleine im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichtes Gliwice rund 5 Millionen Menschen.
Wer den Eingang zum Verwaltungsgericht Neapel sucht, landet unweigerlich bei einer riesigen U-Bahn-Baustelle unmittelbar vor dem Gerichtsgebäude auf der „Piazza Municipio“.
Die Baustelle war wegen archäologischer Funde drei Jahre lang eingestellt, das Verwaltungsgericht bemühte sich redlich, durch seine Entscheidungen den Baufortschritt zu beschleunigen. In einem Jahr soll die Baustelle beendet sein. Auch bei der Präsentation der Fälle wurde deutlich, dass die Entscheidungen des Gerichtes, welches in einem gediegenen ehemaligen Hotel („Londres“) untergebracht ist, das Erscheinungsbild der Stadt ganz wesentlich mitbestimmen.
In den Vorträgen und Gesprächen sind auch beim Verwaltungsgericht die Abrenzungsprobleme zur Zivilgerichtsbarkeit und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität ein Thema. Dort sorgt für besondere Empörung, dass seitens der Politik geplant wird, die Rechtskontrolle betreffend die Annullierung der Wahlen und der Verträge den Verwaltungsgerichten zu entziehen und dafür eine eigene – unabhängige – Antikorruptionsbehörde vorzusehen. Dafür fehlt es in Italien aber – noch – an einer verfassungsrechtlichen Grundlage.
Hohe Zugangshürden
Der Zugang zu den Verwaltungsgerichten wurde in den vergangenen Jahren deutlich erschwert. Die Eingangsgebühren wurden drastisch erhöht und an einen Streitwert gebunden, darüber hinaus besteht Anwaltspflicht. Diese Maßnahmen führten zu einem erheblichen Kostenrisiko, denn die Mindestgebühr beträgt 300 EUR, die durchschnittliche Verfahrensgebühr liegt bei rund 6.000 EUR pro Verfahren, die unterlegene Partei zahlt die gesamten Kosten. Prozesskostenhilfe gibt es zwar, aber die Anwaltskosten sind um ein Vielfaches höher als die erstatteten Kosten. Seither sinkt die Zahl der anfallenden Verfahren, unumstritten sind diese Maßnahmen aber bei weitem nicht.
Neapel präsentiert sich für Touristen, wie man es erwarten kann: laut und schmutzig aber auch lebendig und pittoresk. In der medialen Öffentlichkeit, in den Vorträgen und in den Gesprächen mit Richterkollegen steht aber ein Thema ganz im Vordergrund: Der Kampf gegen die organisierte Kriminalität.
Bericht über eine Studienreise
Justizpalast NeapelStudienreise 2015
„In der Nacht“, so der uns betreuende Kollege, Vorsitzender eines Geschworenensenates und Experte für Kapitalverbrechen, „in der Nacht sieht es hier aus wie in der Szenerie eines „Batman“-Filmes, es ist menschenleer und gefährlich“.
Er meint damit das in den 90er Jahren aus dem Boden gestampfte Business-Viertel („Centro Divezionale“) in dem sich auch der Justizpalast befindet, ein 20stöckiger, riesiger, schwarzer Koloss. Das Viertel hat keinen Anschluss an den öffentlichen Verkehr, die vor 10 Jahren erbaute U-Bahnstation ist nach wie vor nicht in Betrieb, den Justizpalast kann man mangels befahrbarer Straßen praktisch nur zu Fuß erreichen.
Und es sind Massen, die in diesem Gebäude täglich unterwegs sind, rund 6.500 Personen betreten das Gebäude täglich im Durchschnitt. „Es ist wie die Verwaltung einer Kleinstadt“, meint dazu der Präsident des Appellationsgerichtes bei der Begrüßung.
In nur wenigen europäischen Ländern ist der Grundsatz der Gewaltenteilung so unvollständig durchgeführt wie in Österreich und Deutschland.
GERHARD REISSNER
Immer wieder ist es der Anschein, der Besorgnis aufkommen lässt. In Besetzungsverfahren erfolgen Interventionen und Zurufe, als ob dies eine Chance auf Beeinflussung der Ernennungen haben könnte, Personalumschichtungen werden mit dem Verdacht versehen, man wolle Einflüsse bestimmter externer Kräfte bewirken. Verunsicherung greift um sich, welche sich weder die Justiz noch deren Mitarbeiter verdient haben.
Ohne Zweifel können Richterinnen und Richter ihre Fälle unabhängig und unbeeinflusst entscheiden. Aber die strukturelle Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit lässt zu wünschen übrig.
Der Schutz von Justizangehörigen vor Diffamierungen, Drohungen und Beschimpfungen in dervirtuellen und realen Welt war nicht nur ein Thema der diesjährigen RichterInnenwoche, sondern beschäftigt uns bereits seit mehreren Jahren.
von Sabine Matejka
Webseiten mit beleidigenden und verleumderischenInhalten, Übergriffe und Drohungen bei Gericht, die unautorisierte Veröffentlichung von persönlichen
Daten, Fotos und Videos – das alles ist leider keine Seltenheit mehr.
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