Der Bruch der Verfassung

zeit-online1Hilft nur noch der Rechtsstaat, wenn die Demokratie versagt?

Von Heinrich Wefing/DIE ZEIT

Es hat eine gewisse Tradition in Deutschland, das Recht gegen die Politik in Stellung zu bringen. Alle großen Richtungsentscheidungen der Republik – Wiederbewaffnung, Ostverträge, Doppelbeschluss – wurden vor dem Verfassungsgericht angegriffen. Auch die Euro-Rettung haben einige Kläger mit infernalischer Hartnäckigkeit in Karlsruhe zu Fall zu bringen versucht. Historisch ist diese Fixierung auf den Rechtsweg leicht zu erklären, schließlich ist der Rechtsstaat in Deutschland älter als die Demokratie.

Kein Wunder also, dass nun auch in der Flüchtlingsdebatte die Verfassung in Stellung gebracht wird. Der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio hat in einem Gutachten für die bayerische Staatskanzlei das Agieren der Kanzlerin in die Nähe des Verfassungsbruchs gerückt, der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier spricht von einem „historisch negativ bedeutsamen Politikversagen“.

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