Recht. Gerecht?

diepresseDie Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns ist ein Prinzip des modernen Rechtsstaats, der Gleichheitssatz ein anderes.

Oliver Scheiber, Vorsteher der BG Meidling in der „Presse“

Gleiche Sachverhalte sollen gleich behandelt werden. Misst man das Strafrecht an diesen Maximen, dann stellt sich – nicht nur für Österreich, sondern global – die Frage: Behandelt das Strafrecht alle gleich, handeln die Staaten verhältnismäßig? Schärfer formuliert: Ist das Strafrecht in der Aufklärung angekommen? Ist das Strafrecht konsequent beim Schutz von Gesundheit und Leben von Menschen?

Die einfache Antwort lautet: nein. Je größer und breiter die Gefährdung von Gesundheit und Menschenleben ist, umso schwächer ist der strafrechtliche Schutz. Und das liegt nicht so sehr an den Strafgesetzen, als vielmehr an der Strafrechtspraxis. Weltweit lässt sich beobachten, dass Polizei und Staatsanwaltschaft mit der Verfolgung der schwerwiegendsten Kriminalität überfordert sind – es fehlt gleichermaßen an Kompetenz wie an Mut. Man verfolgt weiter das bereits seit Jahrhunderten Verfolgte. Den Zweck des Strafrechts verfehlt man immer deutlicher.

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