EuGH:  Facebook kann zum Löschen von „Hasspostings“ gezwungen werden

Dado Ruvic/REUTERS

Auf gerichtliche Anordnung muss Facebook „Hasspostings“ nicht nur für Nutzer in der EU unzugänglich machen oder löschen, sondern weltweit.

So der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einer aktuellen Entscheidung  (C-18/18).

Auch wortgleiche Äußerungen betroffen

Onlinedienste wie Facebook können gezwungen werden, bei für rechtswidrig erklärten Kommentaren weitere wortgleiche Äußerungen zu suchen und diese ebenfalls zu sperren oder zu löschen. Unter Umständen gilt dies sogar für Informationen sinngleichen Inhalts. Nach Auffassung des Gerichtshofs steht das EU-Recht entsprechenden Entscheidungen nationaler Gerichte nicht entgegen. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne sogar eine weltweite Löschung der Beiträge veranlasst werden.

Damit geht der EuGH über die Position des Generalanwalts hinaus, der sich ursprünglich dagegen ausgesprochen hatte, Facebook eine Pflicht aufzuerlegen, auch sinngleiche Kommentare dritter Nutzer zu löschen, hieß es in seinem Schlussplädoyer. Dies könne schon wegen der Kosten von Facebook nicht verlangt werden. Außerdem sei die Meinungs- und Informationsfreiheit in Gefahr, wenn Facebook zur Löschung solcher Drittkommentare verpflichtet würde.

Kein Verstoß gegen EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr

 

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EuGH bestätigt die Bedenken des LVwG Steiermark hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit von Sanktionen bei Arbeitskräfteüberlassung

Das LVwG Steiermark hegte berechtigte Zweifel an der Vereinbarkeit der Strafbestimmungen des AVRAG im Zusammenhang mit der Arbeitskräftüberlassung, entschied der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren.

Auch wenn den Gerichten ein gewisser Ermessensspielraum bei der Strafbemessung eingeräumt wird, wird dieser jedoch durch das Zusammenspiel von Kumulationsprinzip, strafsatzändernden Umständen und hohen Mindeststrafen so stark eingeschränkt, dass sich selbst bei Verhängung der niedrigsten möglichen Strafe eine sehr hohe Gesamtstrafe ergibt. Dies ist mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Sanktionen nicht vereinbar.

Weiters wollte das vorlegende Gericht wissen, ob die Möglichkeit der Verhängung einer mehrjährigen Ersatzfreiheitsstrafe im Fall der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe für ein fahrlässig begangenes Verwaltungsdelikt mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang steht. Schließlich wurde auch der Beschwerdekostenbeitrag in Höhe von 20 % der verhängten Geldstrafe für den Fall der Abweisung der Beschwerde gemäß § 52 Abs. 2 VwGVG in Frage gestellt. Auch diese Bedenken teilt der Gerichtshof.

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Grundlagen des EU-Wettbewerbsrechts: Seminar für österreichische Richter

Die Europäische Rechtsakademie (ERA) veranstaltet in der Zeit von 29. Oktober bis 30. Oktober 2019 ein Seminar zu den Themen Wettbewerbsrechts, Vergaberecht und Staatshilfe.

Das Seminar soll nationalen Richtern einen Überblick über die Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV und die einschlägigen abgeleiteten Rechtsvorschriften geben. Es werden die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Schadensersatzrichtlinie in das österreichische Recht und die erforderlichen Instrumente für den Umgang mit Fällen Staatlicher Beihilfe erläutert.

Das Seminar ist Teil eines groß angelegten Projekts zur Schulung nationaler Richter im EU-Wettbewerbsrecht, das im Auftrag der Europäischen Kommission veranstaltet wird.

Das Seminar findet in Wien statt, die Konferenzsprache ist Deutsch. Die Teilnahme ist für Verwaltungsrichter kostenlos, Reisekosten und Nächtigung werden vom Projekt bezahlt.

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EuGH: Zwangspensionierung polnischer Richter erfolgte unrechtmäßig

Polen hat mit der Herabsetzung des Pensionsalters für polnische Richter das EU-Recht verletzt. Das EuGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Das EU-Höchstgericht wird damit zum obersten Hüter der Rechtsstaatlichkeit.

In ihrem Kampf um die Rechtsstaatlichkeit in Polen erhält die EU-Kommission Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof. Das Höchstgericht der Union hat am Montag sein Urteil gegen ein zentrales Element der umstrittenen polnischen Justizreform gefällt – nämlich die De-facto-Säuberung des Obersten Gerichts mittels Herabsetzung des Pensionsantrittsalters für Polens Höchstrichter.

In der Rechtssache C-619/18 ging es um ein im April 2018 in Kraft getretenes Gesetz, mit dem das Pensionsalter für Höchstrichter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt wurde. Mit dieser Änderung wurde knapp ein Drittel des Gremiums in den Ruhestand versetzt – darunter die Präsidentin des Höchstgerichts, die der Regierungspartei ein Dorn im Auge gewesen ist. Begründet wurde die Maßnahme mit Anpassungsbedarf an das übliche Pensionsantrittsalter. Die alleinige Befugnis, die Amtszeit der Höchstrichter zu verlängern, hatte demnach Staatspräsident Andrzej Duda, ein Vertrauter von PiS-Chef Jarosław Kaczyński.

EuGH ist Hüter der Rechtsstaatlichkeit

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Ungarn: Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte gekippt

Ab Jänner 2020 sollten in Ungarn ein neues Oberstes Verwaltungsgericht und 8 Verwaltungsgerichte erster Instanz ihre Arbeit aufnehmen. Die Auswahl der rund 300 neuen Richterinnen und Richter war bereits abgeschlossen. Letzte Woche beschloss die Regierung zur Überraschung aller Betroffenen, die vom Parlament bereits beschlossene und kundgemachte Justizreform zu kippen.

Die von Ungarn beschlossene Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte war von EU-Parlament mit Sorge betrachtet worden, da die Unabhängigkeit der neuen Gerichte durch die Möglichkeit politischer Einflussnahme nicht gewährleistet erschien. (Siehe dazu: Umstrittene Justizreform in Ungarn – Österreich als Vorbild genannt)

Neben der politischen Ernennung der Gerichtspräsidenten war ein besonderer Kritikpunkt das Auswahlverfahren für jene neuen Verwaltungsrichter, die nicht bereits zuvor an den Zivilgerichten tägig waren, sondern aus der öffentlichen Verwaltung rekrutiert wurden.

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Verwaltungsgericht Wien: Land stärkt Präsidenten den Rücken

Verwaltungsgericht Wien

Am Verwaltungsgericht Wien wird eine neue „Stabstelle Recht“ eingerichtet. Diese soll nicht von einem Richter, sondern von einem Verwaltungsbeamten geleitet werden. Von diesem werden Loyalität zum Präsidenten und Diskretion verlangt.

Mögliche politische Einflussnahme auf die Gerichtsorganisation

Der Schutz der Unabhängigkeit des Verwaltungsgerichtes Wien vor übermäßigem Druck von außen könnte in mancher Hinsicht gefährdet sein. Zu diesem Schluss kommt der Beirat europäischer Richter (CCJE) beim Europarat nach einer Analyse der vom Landesgesetzgeber eingeräumten Befugnisse des Gerichtspräsidenten.

Der Präsident sollte Richter vor äußerer Einflussnahme schützen und nicht ein Instrument für einen solchen Einfluss sein. Aus diesem Grund sei die Frage der Unterordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien unter die Beschlüsse der Landesregierung von besonderer Bedeutung, so der Beirat (Siehe dazu: „Weisungen bedeutungslos).

Die starke Macht des Präsidenten in Bezug auf die Ressourcen und ihre Zuweisung könnte nach Auffassung des Expertenrates indirekt die Arbeit eines einzelnen Richters beeinflussen und seine Unabhängigkeit beeinträchtigen. Diese Gefahr sei im Hinblick auf die besondere Rolle des Präsidenten bei der Initiierung von Disziplinarverfahren noch größer.

Loyalität zum Präsidenten, Diskretion und Stressstabilität

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Digitale Überwachung (1): EU-Richtlinie zur Speicherung von Flugpassagier-Daten grundrechtswidrig?  

Bürgerrechts-Organisationen in Österreich und Deutschland halten die sogenannte PNR-Richtlinie der EU für grundrechtswidrig und bereiten Beschwerden bei den Höchstgerichten vor.

Gemäß der EU-PNR-Richtlinie aus dem Jahr 2016 muss jeder Mensch, der in die oder aus der EU fliegt, in einer Datenbank erfasst werden. In Österreich werden seit der Umsetzung der Richtlinie im Vorjahr sogar zusätzlich Daten über die Flüge innerhalb der EU erfasst.

PNR steht für „Passenger Name Records“, in Wirklichkeit wird aber viel mehr gespeichert. Unter den Daten, die weitergeleitet werden müssen, befinden sich neben dem Namen, der Reisezeit und der geflogenen Strecke etwa auch der Sitzplatzwunsch, Daten über das Gepäck, Kreditkartendaten und bei Buchung übers Internet auch die verwendete IP-Adresse. Außerdem ist ein Feld namens „Allgemeine Hinweise“ vorgesehen, das so breit formuliert ist, dass es praktisch keine Begrenzungen oder Einschränkungen gibt, welche Daten erfasst werden dürfen. Neben den Daten zum Flug können auch Details zum Aufenthalt im Gastland, die Adresse der Unterkunft, das Ausleihen eines Mietwagens und vieles mehr festgehalten werden.

Vorrats-Rasterfahndung

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Vorlage an den EuGH: Deutsches Verwaltungsgericht zweifelt an seiner Unabhängigkeit

Die  „nationale Verfassungslage“ in Deutschland, so der Beschluss der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, gewährleiste „nur die funktionale richterliche Unabhängigkeit, nicht aber eine institutionelle Unabhängigkeit der Gerichte“.

Das Gericht sehe sich daher verpflichtet, beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anzufragen, ob es die europarechtlichen Vorgaben nach Art. 47 Abs. 2 Grundrechte-Charta eines unabhängigen und unparteiischen Gerichts erfüllt.

Verwaltung bestimmt äußere und innere Organisation der Gerichte

Die Vorlage führt dazu aus, dass in Deutschland zwar die Richter selbst unabhängig seien und nur dem Gesetz unterworfen. Eine solche rein „funktionelle“ Unabhängigkeit reiche aber nicht aus, „um ein Gericht vor jeder äußeren Einflussnahme zu bewahren“. Dabei gehe es nicht nur um Weisungen, sondern auch um mittelbare Einflüsse, die eine Entscheidung der Richter steuern könnten. Letztlich entscheide immer das Justizministerium über die Planstellen und die Anzahl der Richter an einem Gericht sowie über dessen Ausstattung. Auch die Personalgrundakten eines jeden Richters würden beim Hessischen Ministerium der Justiz geführt, Auslandsdienstreisen eines Richters, z.B. im Rahmen des Europäischen Netzwerks zur justiziellen Fortbildung (EJTN), müssten vom Ministerium angeordnet werden.

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Neue Fahrsicherheitssysteme: Das Autofahren wird gläsern

Ab dem Jahr 2020 müssen alle neu typisierten und ab 2024 alle neu zugelassenen Autos mit einer Vielzahl an Sicherheitssystemen wie Blackboxen, Tempoassistenten und Notbremssystemen ausgestattet sein. Grundlage für diese Neuregelungen ist die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. April 2019 zur Typengenehmigung von Fahrzeugen.

Diese Neuerungen haben nicht nur Potential für die Unfallvermeidung, gemeinsam mit dem bereits bei allen Neuwagen bestehenden E-Call-System wird der Autofahrer damit tatsächlich gläsern. (Siehe dazu: Warnung vor dem „gläsernen“ Autofahrer)

Blackbox und Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA)

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Reform der Gerichte „längst überfällig“

Liste „Jetzt“ will stärkere Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte.

Die kritische Stellungnahme des Beirats europäischer Richter (CCJE) beim Europarat, über den „Die Presse“ vorige Woche berichtet hat, ruft jetzt die Politik auf den Plan. Alfred J. Noll, Justiz- und Verfassungssprecher der Liste „Jetzt“ um Peter Pilz, wird eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Josef Moser einbringen. Noll möchte von Moser wissen, was er als Ressortverantwortlicher für die Verfassung zur Stärkung der Unabhängigkeit der im Jahr 2014 eingeführten Verwaltungsgerichte unternehmen will.

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