Kumulationsprinzip kommt vor VfGH: Strafdrohungen für Praxis zu unklar?

Verwaltungsgericht Steiermark ruft nochmals die Höchstgerichte an.

Die türkis-grüne Koalition könnte mit einem der vielen Vorhaben im Regierungsprogramm bald unter Zeitdruck kommen. Es geht um die Reform des umstrittenen Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht, die von den Koalitionsparteien auf Seite 14 ihres Programms für den Zeitraum bis 2024 angekündigt wurde. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark, das durch die erfolgreiche Einschaltung des EU-Gerichtshofs das Prinzip bereits sturmreif geschossen hat, will aber jetzt konkrete Taten sehen.

Nach dem Kumulationsprinzip sind bei Verstößen gegen das Verwaltungsstrafrecht Strafen in so großer Zahl zu verhängen, wie der betreffende Tatbestand verwirklicht wurde. Das kann zu absurden Folgen führen, wie der im Vorjahr vom EuGH entschiedene Fall Maksimovic (C-64/18) gezeigt hat: Vier Manager von Andritz wurden zu Geldstrafen von insgesamt 20 Millionen Euro verurteilt – und, sollten sie nicht zahlen, zu mehr als neun Jahren Ersatzfreiheitsstrafe.

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Polen: Unterstützung aus Europa für den „Marsch der tausend Roben“ gegen Justizreform

Tausende Richter und Richterinnen, Juristen und Juristinnen und andere Bürger bzw. Bürgerinnen aus rund 20 Staaten Europas, darunter Österreich, haben am Freitag in Warschau gegen Gesetzespläne der polnischen Regierung protestiert, die die Unabhängigkeit der Justiz weiter einschränken könnten.

Der als „Marsch der tausend Roben“ angekündigte Solidaritätsmarsch durch das Stadtzentrum vom Obersten Gerichtshof zum Parlamentsgebäude richtete sich nach Angaben der polnischen Richtervereinigung Iustitia gegen Pläne der rechtskonservativen polnischen Regierung zur „Disziplinierung“ von Richtern.

Gegner kritisieren Regierungsplan

Die vom Parlament noch nicht endgültig beschlossene Gesetzesvorlage soll nach Ansicht der Gegner und Gegnerinnen dazu dienen, polnische Richter bzw. Richterinnen zu bestrafen, die sich kritisch über die Justizreformen der Regierung äußern.

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Deutschland: Verwaltungsgerichte ordnen Rückholung von IS-Familien an

Oberverwaltungsgericht Berlin

Dutzende Deutsche, die sich einst der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen hatten, leben in kurdischen Lagern in Syrien. Die Kurden fordern die Rückholung der Kämpfer und ihrer Angehörigen. Doch Deutschland und andere westliche Staaten tun sich damit schwer. Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht entschieden hatte, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurückzuholen, hat nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine dagegen erhobene Beschwerde des Auswärtigen Amts zurückgewiesen. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Mit dem Beschluss wird das Außenministerium aufgefordert, die Identität dreier minderjähriger Kinder in einem syrischen Flüchtlingslager feststellen zu lassen und sie und ihre Mutter danach nach Deutschland bringen zu lassen, sagte eine Gerichtssprecherin. In der Eilentscheidung heißt es, die aus Niedersachsen stammende Mutter und die Kinder könnten sich auf die im Grundgesetz verankerte staatliche Schutzpflicht berufen. Die Familie lebe derzeit in dem Flüchtlingslager Al-Haul. Die Zustände dort seien eine Bedrohung für das Leben der Kinder. Daher müsse der deutsche Staat tätig werden.

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Europäische Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf

Die neue EU-Agentur European Labour Authority (ELA) soll dazu beitragen, die Fairness und das gegenseitige Vertrauen im Binnenmarkt zu fördern, indem sie sicherstellt, dass die arbeitsrechtlichen Vorschriften der EU in fairer, einfacher und wirksamer Weise durchgesetzt werden.

Die Behörde hat ihre Tätigkeit zunächst in Brüssel aufgenommen, endgültiger Sitz wird Bratislava (Slowakei) sein, wo bis zum Jahr 2024 bis zu 140 Mitarbeiter beschäftigt sein sollen.

Die ELA als neues Werkzeug gegen Sozialdumping

Laut der Europäischen Kommission arbeiten oder leben 17 Mio. Unionsbürger – davon 11,8 Mio. im erwerbsfähigen Alter – in einem anderen Mitgliedstaat der EU als ihrem Heimatstaat (das sind doppelt so viele als noch vor zehn Jahren) und jeden Tag überschreiten 1,4 Mio. davon eine EU-Binnengrenze, um an ihren Arbeitsort zu gelangen.

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EuGH: Frankreich wegen systematischer Luftverschmutzung verurteilt

Über Jahre hat Frankreich die Grenzwerte für Stickstoffdioxide in der Luft überschritten – und wurde dafür jetzt verurteilt.

Frankreich hat jahrelang systematisch gegen EU-Vorgaben für saubere Luft verstoßen. Das urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Damit gibt das Gericht der EU-Kommission Recht, die wegen erhöhter NO2-Werte Klage gegen Frankreich erhoben hatte.

Dem Urteil nach habe Frankreich über Jahre keine wirksamen Maßnahmen umgesetzt, um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten, befanden die Luxemburger Richter (Rechtssache C-636/18). Bei der Klage ging es um zwölf Ballungsgebiete, darunter auch die Städte Paris, Marseille und Straßburg.

Im Urteil heißt es wörtlich: „Der Zeitraum der Überschreitung, die zwölf französische Ballungsräume und Luftqualitätsgebiete betrifft, hätte so kurz wie möglich sein müssen.“

Auch Deutschland droht eine Verurteilung

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Standortentwicklungsgesetz: Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hatte bereits im Sommer 2018 in seiner Stellungnahme zum Ministerialentwurf eines Standort-Entwicklungsgesetzes auf gravierende rechtliche Mängel hingewiesen.

Nun hat die EU-Kommission wegen dieses Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Auch die EU-Behörde sieht Rechtsschutzdefizite und ortet „problematische Aspekte“ im Umweltrecht.

Die EU-Kommission kritisiert vor allem einen Hauptpunkt des Standortgesetzes, nämlich die erhöhte Genehmigungspflicht („Rechtsvermutung der Genehmigung“). Diese sieht vor, dass eine Behörde – bei besonderem öffentlichen Interesse, das von einem Beirat bestätigt wird – nach zwölf Monaten eine Entscheidung über ein Projekt fällen kann.

Dadurch sieht es die EU-Kommission nicht als gesichert an, dass alle Umweltauswirkungen berücksichtigt werden. Das sieht aber wiederum die EU-UVP-Richtlinie vor.

Mangelnder Rechtsschutz

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EuGH:  Facebook kann zum Löschen von „Hasspostings“ gezwungen werden

Dado Ruvic/REUTERS

Auf gerichtliche Anordnung muss Facebook „Hasspostings“ nicht nur für Nutzer in der EU unzugänglich machen oder löschen, sondern weltweit.

So der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einer aktuellen Entscheidung  (C-18/18).

Auch wortgleiche Äußerungen betroffen

Onlinedienste wie Facebook können gezwungen werden, bei für rechtswidrig erklärten Kommentaren weitere wortgleiche Äußerungen zu suchen und diese ebenfalls zu sperren oder zu löschen. Unter Umständen gilt dies sogar für Informationen sinngleichen Inhalts. Nach Auffassung des Gerichtshofs steht das EU-Recht entsprechenden Entscheidungen nationaler Gerichte nicht entgegen. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne sogar eine weltweite Löschung der Beiträge veranlasst werden.

Damit geht der EuGH über die Position des Generalanwalts hinaus, der sich ursprünglich dagegen ausgesprochen hatte, Facebook eine Pflicht aufzuerlegen, auch sinngleiche Kommentare dritter Nutzer zu löschen, hieß es in seinem Schlussplädoyer. Dies könne schon wegen der Kosten von Facebook nicht verlangt werden. Außerdem sei die Meinungs- und Informationsfreiheit in Gefahr, wenn Facebook zur Löschung solcher Drittkommentare verpflichtet würde.

Kein Verstoß gegen EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr

 

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EuGH bestätigt die Bedenken des LVwG Steiermark hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit von Sanktionen bei Arbeitskräfteüberlassung

Das LVwG Steiermark hegte berechtigte Zweifel an der Vereinbarkeit der Strafbestimmungen des AVRAG im Zusammenhang mit der Arbeitskräftüberlassung, entschied der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren.

Auch wenn den Gerichten ein gewisser Ermessensspielraum bei der Strafbemessung eingeräumt wird, wird dieser jedoch durch das Zusammenspiel von Kumulationsprinzip, strafsatzändernden Umständen und hohen Mindeststrafen so stark eingeschränkt, dass sich selbst bei Verhängung der niedrigsten möglichen Strafe eine sehr hohe Gesamtstrafe ergibt. Dies ist mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Sanktionen nicht vereinbar.

Weiters wollte das vorlegende Gericht wissen, ob die Möglichkeit der Verhängung einer mehrjährigen Ersatzfreiheitsstrafe im Fall der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe für ein fahrlässig begangenes Verwaltungsdelikt mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang steht. Schließlich wurde auch der Beschwerdekostenbeitrag in Höhe von 20 % der verhängten Geldstrafe für den Fall der Abweisung der Beschwerde gemäß § 52 Abs. 2 VwGVG in Frage gestellt. Auch diese Bedenken teilt der Gerichtshof.

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Grundlagen des EU-Wettbewerbsrechts: Seminar für österreichische Richter

Die Europäische Rechtsakademie (ERA) veranstaltet in der Zeit von 29. Oktober bis 30. Oktober 2019 ein Seminar zu den Themen Wettbewerbsrechts, Vergaberecht und Staatshilfe.

Das Seminar soll nationalen Richtern einen Überblick über die Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV und die einschlägigen abgeleiteten Rechtsvorschriften geben. Es werden die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Schadensersatzrichtlinie in das österreichische Recht und die erforderlichen Instrumente für den Umgang mit Fällen Staatlicher Beihilfe erläutert.

Das Seminar ist Teil eines groß angelegten Projekts zur Schulung nationaler Richter im EU-Wettbewerbsrecht, das im Auftrag der Europäischen Kommission veranstaltet wird.

Das Seminar findet in Wien statt, die Konferenzsprache ist Deutsch. Die Teilnahme ist für Verwaltungsrichter kostenlos, Reisekosten und Nächtigung werden vom Projekt bezahlt.

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EuGH: Zwangspensionierung polnischer Richter erfolgte unrechtmäßig

Polen hat mit der Herabsetzung des Pensionsalters für polnische Richter das EU-Recht verletzt. Das EuGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Das EU-Höchstgericht wird damit zum obersten Hüter der Rechtsstaatlichkeit.

In ihrem Kampf um die Rechtsstaatlichkeit in Polen erhält die EU-Kommission Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof. Das Höchstgericht der Union hat am Montag sein Urteil gegen ein zentrales Element der umstrittenen polnischen Justizreform gefällt – nämlich die De-facto-Säuberung des Obersten Gerichts mittels Herabsetzung des Pensionsantrittsalters für Polens Höchstrichter.

In der Rechtssache C-619/18 ging es um ein im April 2018 in Kraft getretenes Gesetz, mit dem das Pensionsalter für Höchstrichter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt wurde. Mit dieser Änderung wurde knapp ein Drittel des Gremiums in den Ruhestand versetzt – darunter die Präsidentin des Höchstgerichts, die der Regierungspartei ein Dorn im Auge gewesen ist. Begründet wurde die Maßnahme mit Anpassungsbedarf an das übliche Pensionsantrittsalter. Die alleinige Befugnis, die Amtszeit der Höchstrichter zu verlängern, hatte demnach Staatspräsident Andrzej Duda, ein Vertrauter von PiS-Chef Jarosław Kaczyński.

EuGH ist Hüter der Rechtsstaatlichkeit

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