„Digital Identity Alliance“ (Kürzel: ID2020) ist eine gemeinnützige Organisation mit dem Ziel, einfache Zugänge zu digitalen Identifikationsformen weltweit zu schaffen.
Damit sollen sich Menschen über Grenzen hinweg identifizieren können und gleichzeitig die Kontrolle über ihre eigenen Daten haben. Ziel ist eine personalisierte, portable, biometrisch verbundene digitale Identität, die auf Lebenszeit besteht.
Gründungsmitglieder sind unter anderem Microsoft, die Rockefeller Foundation, die Impfallianz GAVI, die Unternehmensberatung Accenture u.a. Die Allianz kooperiert mit Regierungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen. Finanziert wird die Allianz durch Stiftungen, private Unternehmen und Einzelpersonen. (Siehe dazu: ID2020)
Digitale Identität als Menschenrecht
Die Tromsö-Konvention ist ein weitgehend unbekannter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates aus dem Jahr 2009, der im Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Österreich hat den Vertrag – so wie viele andere EU-Mitgliedsstaaten – bis heute nicht unterzeichnet.
Möglichkeiten zur Verhängung von Einreiseverboten oder zum Einfrieren von Vermögenswerten werden erweitert
In dem gestern veröffentlichten ersten Rechtsstaatlichkeits-Bericht der EU-Kommission wird der Österreichischen Justiz ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Deutlich ausgefallen ist aber die Kritik am Verfahren für die Ernennung der Präsidenten der Verwaltungsgerichte.
Beeinflusst Polen mit seiner seit Jahren vorangetriebenen Justizreform seine Gerichte so sehr, dass diese nicht mehr richtig unabhängig sind? Ein Ersuchen aus den Niederlanden könnte Warschau letztlich auch politisch in die Bredouille bringen.
Die ersten Klagen werden wahrscheinlich abgewiesen werden, danach aber landen erst die schwierigen Fälle beim Verfassungsgerichtshof
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-535/18 können bei großen Infrastrukturprojekten nicht nur Umweltverbände, sondern auch Privatpersonen gegen die Verletzung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele Klage/Beschwerde erheben, sofern sie unmittelbar betroffen sind.
Das Verwaltungsgericht Hannover hob einen Bescheid des niedersächsischen Justizministeriums auf, mit welchem einem Journalisten der Zugang zu den die Justiz betreffenden Corona-Erlässen verweigert wurde. Da sich das Coronavirus maßgeblich über die Luft verbreite, stellten diese Erlässe, welche unter anderem auf die Reduzierung der Aerosolbelastung der Luft in allen Bereichen abzielten, in denen sich Justizbedienstete und oder Besucher der Justiz aufhalten, Umweltinformationen dar.