Europäische Union: Neues Sanktionsregime für Menschenrechtsverletzungen

Möglichkeiten zur Verhängung von Einreiseverboten oder zum Einfrieren von Vermögenswerten werden erweitert

Der Europäische Rat hat am 7. Dezember 2020 einen Beschluss und eine Verordnung über ein globales Sanktionssystem für Menschenrechtsverstöße angenommen. Durch die neuen Regelungen soll es erstmals möglich sein, Personen und Organisationen, die für schwere Menschenrechtsverstöße verantwortlich oder daran beteiligt sind und mit ihnen in Verbindung stehen, mit Sanktionen belegen zu können, egal wo diese Taten begangen worden sind. Bislang war dies nur für Verstöße in bestimmten Konfliktregionen aufgrund von Einzelmaßnahmen möglich. Die Sanktionen sind auf staatliche wie nichtstaatliche Akteure anwendbar.

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EU-Kommission rügt Ernennungsverfahren für Präsidenten der Verwaltungsgerichte in Österreich

In dem gestern veröffentlichten ersten Rechtsstaatlichkeits-Bericht der EU-Kommission wird der Österreichischen Justiz ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Deutlich ausgefallen ist aber die Kritik am Verfahren für die Ernennung der Präsidenten der Verwaltungsgerichte.

Mitwirkung richterlicher Gremien erforderlich

Die Kommission verweist dabei auf die von den richterlichen Interessenvertretungen, dem Europarat und von GRECO geäußerten Bedenken am derzeitigen Status quo. So müssen Präsidenten weder zuvor Richter gewesen sein noch gibt es eine Mitwirkung der richterlichen Gremien am Auswahlverfahren, da die Ernennung im ausschließlichen Ermessen der jeweiligen Regierung liegt, sodass die Präsidenten letztlich politisch  ernannt werden.

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Niederländisches Gericht hat grundsätzliche Zweifel an der Unabhängigkeit der polnischen Justiz

Beeinflusst Polen mit seiner seit Jahren vorangetriebenen Justizreform seine Gerichte so sehr, dass diese nicht mehr richtig unabhängig sind? Ein Ersuchen aus den Niederlanden könnte Warschau letztlich auch politisch in die Bredouille bringen.

Polen droht neuer Ärger wegen seiner umstrittenen Justizreform. Wie ein Sprecher des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bestätigte, hat sich ein Amsterdamer Gericht mit brisanten Fragen zur Auslegung von EU-Recht an die höchsten europäischen Richter gewandt. Sie sollen entscheiden, ob grundsätzliche Zweifel an der Unabhängigkeit der polnischen Justiz ein allgemeines Vollstreckungsverbot für Europäische Haftbefehle aus Polen rechtfertigen könnten.

„Seit 2007 steht die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte und dadurch das Recht auf einen ehrlichen Prozess immer stärker unter Druck“, teilte das Amsterdamer Gericht zu seinem Vorabentscheidungsersuchen mit. Die Entwicklungen in den vergangenen Jahren wirkten sich so stark auf die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte aus, dass diese nicht mehr unabhängig von der polnischen Regierung und dem polnischen Parlament sein könnten.

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Verfassungsklagen: Höchstgericht muss sich für zweite Corona-Welle rüsten

Die ersten Klagen werden wahrscheinlich abgewiesen werden, danach aber landen erst die schwierigen Fälle beim Verfassungsgerichtshof

70 Verfahren zu den Covid-19-Maßnahmen sind beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) derzeit anhängig – zum Großteil sogenannte Individualanträge, mit denen Gesetze und Verordnungen von den jeweiligen Betroffenen direkt beim VfGH angefochten werden können. Die einen Antragsteller stoßen sich an den allgemeinen Ausgangsbeschränkungen, die anderen an den (euphemistisch als „Untersagung des Betretens von Kundenbereichen“ bezeichneten) Betriebssperren.

Gespannt wartet die juristische Fachwelt nun auf die Verteidigungslinie der Bundesregierung. Die vom VfGH großzügig bemessenen Äußerungsfristen, gerechnet ab 1. Mai, laufen diese Woche ab. Der VfGH hat angekündigt, bis Mitte Juli die ersten Entscheidungen zu fassen.

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Umweltrecht: EuGH weitet Beschwerdelegitimation gegen Infrastrukturprojekte auf Privatpersonen aus  

Nach dem  Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-535/18 können bei großen Infrastrukturprojekten nicht nur Umweltverbände, sondern auch Privatpersonen gegen die Verletzung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele Klage/Beschwerde erheben, sofern sie unmittelbar betroffen sind.

Diese Entscheidung traf der EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG).  Das Gericht wollte u.a.  wissen, unter welchen Voraussetzungen Privatpersonen die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung für ein großes Straßenbauvorhaben anfechten können, weil die Anforderungen des EU-Umweltrechts nicht eingehalten sind.

Inhaber von Hausbrunnen können Verstöße gegen die Wasserrahmen-Richtlinie geltend machen

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Verwaltungsgericht Hannover: Corona-Maßnahmen der Justizverwaltung unterliegen Umweltinformationsgesetzen

Das Verwaltungsgericht Hannover hob einen Bescheid des niedersächsischen Justizministeriums auf, mit welchem einem Journalisten der Zugang zu den die Justiz betreffenden Corona-Erlässen verweigert wurde. Da sich das Coronavirus maßgeblich über die Luft verbreite, stellten diese Erlässe, welche unter anderem auf die Reduzierung der Aerosolbelastung der Luft in allen Bereichen abzielten, in denen sich Justizbedienstete und oder Besucher der Justiz aufhalten, Umweltinformationen dar.

Öffentliches Interesse an der Kontrolle des Regierungshandelns

Der Antragsteller, ein Journalist, hatte beim niedersächsischen Justizministerium den Zugang zu sämtlichen an die Landesjustizbehörden gerichteten Erlässe zum Umgang mit der Corona Pandemie beantragt. Den Antrag stützte der Journalist u.a. auf das niedersächsische Umweltinformationsgesetz.

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EuGH: Anhaltung von Asylwerbern in ungarischer Transitzone ist als „Haft“ einstufen

Der EuGH hat entschieden, dass die Verwahrung von Asylbewerbern, die Gegenstand einer Rückkehrentscheidung sind, in der Transitzone Röszke an der serbisch-ungarischen Grenze als „Haft“ einzustufen ist.

Ergebe die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Haft, dass die betreffenden Personen ohne gültigen Grund in Haft genommen wurden, müsse das angerufene Gericht sie unverzüglich freilassen, so der EuGH.

Im vorliegenden Eilverfahren musste sich der EuGH im Zusammenhang mit der ungarischen Regelung des Asylrechts und der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger mit einer ganzen Reihe von Fragen zur Auslegung der Richtlinien 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie – ABl. 2008, L 348, 98), 2013/32/EU (Verfahrensrichtlinie – ABl. 2013, L 180, 60) und 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie – ABl. 2013, L 180, 96) befassen.

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EuGH: EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefährdet europäisches Justizsystem

Mit dem Ende letzter Woche verkündetem Urteil hat das deutsche Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm der EZB stattgegeben und festgestellt, deren Beschlüsse zum Staatsanleihekaufprogramm seien kompetenzwidrig erfolgt. (Siehe dazu: Pressemitteilung Nr. 32/2020 vom 5. Mai 2020)

In Reaktion auf dieses Urteile hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gewarnt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihe-Käufen der Europäischen Zentralbank das Justizsystem der Europäischen Union gefährden könne. Zwar kommentiere der EuGH Urteile nationaler Gerichte nicht, teilte der Gerichtshof mit. Er verwies allerdings die ständige Rechtsprechung des EuGH, wonach „ein im Vorabentscheidungsverfahren ergangenes EuGH-Urteil für das vorlegende nationale Gericht bindend ist“, so der Gerichtshof.

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Malta: Nichtregierungsorganisation klagt gegen Richterernennungen

Die maltesische Nichtregierungsorganisation „Repubblika“ welche erst im November 2018 gegründet worden war, klagte vor dem nationalen Verfassungsgericht gegen das maltesische System der Richterernennung.

Die NGO sieht in dem Umstand, dass die Ernennung von Richterinnen Richtern im ausschließlichen Ermessen des Premierministers liegt, einen Verstoß gegen den Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes (Art. 47 EU-Grundrechtcharta) sowie gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 der EMRK). Im November 2019 hat das maltesische Gericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt (Rechtssache C-896/19). Diese wurde nun allen Mitgliedsstaaten zur Stellungnahme übermittelt.

Die NGO „Repubblika“ begehrt die Feststellung, dass das System der Richternennung in Malta im Widerspruch zu den Rechtschutzgarantien des Unionsrecht steht, die Feststellung , dass jede Ernennung eines Richters, die nach dem derzeitigen System und während der Anhängigkeit dieses Verfahrens erfolgt, missbräuchlich, rechtswidrig, nichtig und unwirksam ist und keine weiteren Richterernennungen vorgenommen werden dürfen, es sei denn, diese stehen im Einklang mit den Grundsätzen des Unionsrechts und den Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates (Gutachten vom 17. Dezember 2018).

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VfGH Judikatur / Lohndumping-Gesetz: Strafaussprüche aufgehoben, Anwendbarkeit ungelöst

Nach dem Europäischen Gerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof hat sich auch der Verfassungsgerichtshof mit der Frage der Anwendbarkeit der Strafbestimmungen des Lohn-und Sozialdumpinggesetzes (LSD-BG) befasst.

Unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 12. September 2019, Rs. C-64/18 (Maksimovic), stellt der Verfassungsgerichtshof fest, die Anwendung eines Gesetzes (Strafbestimmung), welches offenkundig einer unmittelbar anwendbaren Norm des Unionsrechts widerspricht, verletzt den Beschwerdeführer im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums nach Art. 1 des 1. ZP EMRK (E 2893-2896/2019, vom 27. November 2019).

Auch wenn die Anwendung der betreffenden Strafbestimmung dem Verwaltungsgericht subjektiv nicht vorwerfbar war, war dieser Umstand vom VfGH aufzugreifen und wurden die angefochtenen Strafaussprüche behoben.

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