Möglichkeiten zur Verhängung von Einreiseverboten oder zum Einfrieren von Vermögenswerten werden erweitert
Der Europäische Rat hat am 7. Dezember 2020 einen Beschluss und eine Verordnung über ein globales Sanktionssystem für Menschenrechtsverstöße angenommen. Durch die neuen Regelungen soll es erstmals möglich sein, Personen und Organisationen, die für schwere Menschenrechtsverstöße verantwortlich oder daran beteiligt sind und mit ihnen in Verbindung stehen, mit Sanktionen belegen zu können, egal wo diese Taten begangen worden sind. Bislang war dies nur für Verstöße in bestimmten Konfliktregionen aufgrund von Einzelmaßnahmen möglich. Die Sanktionen sind auf staatliche wie nichtstaatliche Akteure anwendbar.