Die Europäische Union der Rechtspfleger (E.U.R) wurde 1967 gegründet. Die Union ist eine NGO (Nichtregierungsorganisation), seit 5. Mai 1971 mit mitwirkendem Status beim Europarat und seit 2003 als eine Organisation mit einem Beobachterstatus bei der CEPEJ, dem Europäisches Komitee für die Wirksamkeit der Justiz.
Die E.U.R repräsentiert den Beruf des Rechtspflegers und vergleichbarer höherer Beamter in Europa. Mehrere nicht-europäischen Organisationen sind der E.U.R als assoziierte Mitglieder beigetreten, also hat die E.U.R nicht nur in Europa Einfluss.
Rechtspfleger sind Justizbeamte, denen richterliche Aufgaben übertragen wurden, die sie unabhängig und in eigener Verantwortung selbständig erledigen. Sie gehören zum gehobenen Dienst in der gerichtlichen Organisation.
Die Mitglieder der E.U.R (Berufsverbände aus nachgenannten Ländern) sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien und Schweden. Assoziierte Mitglieder sind: Chile, Japan, Mali, Marokko, Südkorea und Tunesien.
Die Europäische Union der Rechtspfleger ist in politischer und ideologischer Hinsicht neutral. Die wichtigsten Ziele der E.U.R, niedergeschrieben in ihrer Satzung, sind: Die Teilnahme an der Erstellung, Entwicklung und Harmonisierung der Gesetze auf europäischer und internationaler Ebene.
Zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Europa und zur Verbesserung der Effizienz und Bürgernähe der Gerichte hat die Europäische Union der Rechtspfleger im Jahre 2008 ein Grünbuch für einen Europäischen Rechtspfleger verfasst.
Grünbuch für einen Europäischen Rechtspfleger als PDF
Die Europäische Union der Rechtspfleger empfielt gemäß dem Ergebnis der Konferenz der europäischen Bildungsminister in Bologna aus dem Jahre 1999 die juristischen Ausbildung an den Hochschulen gemäß dem Vorschlag dieses Grünbuchs anzugleichen. Dies dient zur einheitlichen Qualifikation des einheitlichen Berufsbildes des Europäischen Rechtspflegers.
Berufsfilm: Rechtspfleger/in in der Bundesrepublik Deutschland