Der Verwaltungsgerichtshof gibt einer Beschwerde Recht, weil die Datenschutzkommission zu eng mit dem Bundeskanzleramt verwoben war.
Die Datenschutzkommission war nicht unabhängig – also waren ihre Bescheide illegal. Das sagt nun ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Ein Mann, der von den Wiener Linien Auskunft über die von ihm gesammelten Videodaten forderte, war vor Gericht gezogen.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
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Einbezogen wurde auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit, da sie bei der Verbesserung des Unternehmensumfelds eine wichtige Rolle spielt, sei es im Rahmen der Erteilung von Lizenzen, der Beilegung von Konflikten mit der Verwaltung in Steuerfragen oder bei Konflikten mit nationalen Regulierungsbehörden.