Nach einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes ist in diesen Fällen Unionsrecht direkt anzuwenden.
Univ.-Prof. i. R. Dr. Wachter, Die Presse
Wie bereits umfangreich berichtet, haben in Deutschland Beamte und Richter erfolgreich gegen Altersdiskriminierung im Besoldungssystem geklagt. Den Klägern wurden von den Verwaltungsgerichten zum Teil erhebliche Nachzahlungen zugesprochen. Nun lässt der Verwaltungsgerichtshof mit einer Entscheidung aufhorchen.

„Die Organisation des Grundrechtsschutzes – nationale und europäische Perspektiven“
Einbezogen wurde auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit, da sie bei der Verbesserung des Unternehmensumfelds eine wichtige Rolle spielt, sei es im Rahmen der Erteilung von Lizenzen, der Beilegung von Konflikten mit der Verwaltung in Steuerfragen oder bei Konflikten mit nationalen Regulierungsbehörden.
EuGH forciert die direkte Anwendung der Grundrechtscharta – ohne Rücksicht auf entgegenstehendes nationales (Verfassungs) Recht