In einem Dossier hat die „Presse“ aktuelle Beiträge zur europäischen Rechtsprechung und Gerichtsbarkeit zusammengestellt. So wird etwa der Frage nachgegangen, ob der Europäische Gerichtshof, der mit seinen Urteilen die Integration vorangetrieben hat, dabei zu weit gegangen ist. Weitere Beiträge widmen sich wegweisenden Entscheidungen des Gerichtshofs, seiner Arbeitsweise und dem Verhältnis österreichischer Gerichte zum EuGH. Zur …
Die europäische Tabakrichtlinie (RL 2014/40/EU) ist gültig.
Dies hat der Europäische Gerichthof mit Urteilen vom 04.05.2016 entschieden. Sowohl die weitreichende Vereinheitlichung von Zigarettenpackungen, wie die Vorgaben zu Warnhinweisen („Schockfotos“), als auch das zukünftige Verbot von Mentholzigaretten und die neuen Regelungen für E-Zigaretten sind rechtmäßig (Az.: C-358/14, C-477/14 und C-547/14).
Der EuGH hat eine Nichtigkeitsklage Polens abgewiesen und die Gültigkeit der geprüften Richtlinienbestimmungen bestätigt.
Zu einer gemeinsamen Konferenz am 6.5.2016 in Vilnius luden die Universität von Vilnius, das Litauische Parlament, die Richter-Vereinigung, das Rechtsinstitut und der Justizrat Litauens sowie die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter.
Die Rolle von derartigen Netzwerken liegt laut Bogdandy zum einen darin, den Europäischen Rechtsraum zu entfalten und anderseits auch um für ein besseres Verständnis von Europäischem Recht zu sorgen. Grundlegend ist nach Bogdandy davon auszugehen, dass Europäisches Recht nicht nur Unionsrecht umfasst, sondern viel breiter und umfassender ist und nicht nur von der Idee der Förderung einer stetig wachsenden Integration getragen ist. Denn das Europäische Recht vereint in sich verschiedene Normen, Doktrinen, Judikatur und auch wissenschaftliche Beiträge, welche aus verschiedenen Rechtsregimen stammen.
Neben organisatorischen Fragen waren die zentralen Themen die aktuellen Entwicklungen in Europa, welche auf die Arbeit der Verwaltungsgerichte unmittelbaren Einfluss haben.
So bestehen derzeit in Deutschland äußerst umstrittene Pläne, die hohe Anzahl von Rechtsmittel in Asylverfahren durch den Einsatz sogenannter „Richter auf Zeit“ zu bewältigen. In Frankreich wurde die Kontrolle der Notstandmaßnahmen auf die Verwaltungsgerichte übertragen, ohne dafür ein entsprechendes Verfahrensrecht vorzusehen.
Der EuGH hat das Verhältnis von Unions- und mitgliedstaatlichem Recht klargestellt und sich zu der Pflicht der nationalen Gerichte zur Berücksichtigung der unionsrechtlichen Rechtsprechung geäußert.
Das Gericht befand am 19. April 2016 in der Rs. C-441/14, dass das allgemeine Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, geregelt in Art. 21 Grundrechtecharta und speziell ausgestaltet durch die Richtlinie 2000/78 für die Bereiche Beruf und Beschäftigung, auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten einer nationalen Regelung entgegenstehe, die es einer ganzen Gruppe von Arbeitnehmern untersage, eine Entlassungsabfindung zu erhalten, wenn sie eine Altersrente bezögen.
Mit dem „Justizbarometer“ beurteilt die EU-Kommission nicht nur die Unabhängigkeit, sondern auch die Qualität nationaler Justizsysteme.
Diese Einschätzung erfolgt anhand mehrerer Kriterien: Beobachtung und Bewertung der Gerichtstätigkeit, Erhebungen zur Nutzerzufriedenheit, finanzielle und personelle Ausstattung etc.
Die Auswertung des Justizbarometers für das Jahr 2015 ergibt, dass Österreich bei der Effizienz der Justizsysteme im Spitzenfeld der Mitgliedsstaaten liegt. Diese Zahlen sind allerdings nur für die ordentlichen Gerichte aussagekräftig, denn für die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich fehlt es an einer bundesweiten Datenerhebung und Auswertung. Das geht aus den soeben veröffentlichten Statistiken im „Justice-Scoreboard 2015“ hervor.
Intransparente Auswahlsysteme wie „closed-door-hearings“ ermöglichen es, Personen als Richter zu ernennen, die für eine Einflussnahme anfällig sind.
Die Beeinflussung von Entscheidungsträgern in den Justizsystemen kann Dienstbeurteilungen oder disziplinäre Maßnahmen gegen Richter und so deren weiteren Karriereverlauf steuern. Lukrative Nebentätigkeiten können als Möglichkeit zur Einflussnahme dienen. Das sind die gängigsten Mechanismen, welche nach internationaler Erfahrung zur Korruption von Richtern führen können.
Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) überprüft derzeit in allen Mitgliedsstaaten, inwieweit die vom Europarat verabschiedeten Rechtsinstrumente zur Korruptionsprävention umgesetzt wurden (4. Evaluierungsrunde). Letzte Woche wurden dazu im Justizministerium von einer internationalen Expertenrunde alle Repräsentanten der österreichischen Rechtsprechungsorgane befragt, darunter auch die Vertreter der richterlichen Standesvertretungen.
Richter treten trotz Widerstands der Regierung zusammen
Der Machtkampf zwischen der rechtskonservativen polnischen Regierung und dem Verfassungsgericht setzt sich fort: Gerichtspräsident Andrzej Rzeplinski warf Justizminister Zbigniew Ziobro am Mittwoch massive Einschüchterungsversuche vor. Der Minister habe den Richtern „mit rechtlichen Konsequenzen wegen Ungehorsams gedroht“, sagte der Gerichtspräsident zum Auftakt einer Sitzung des Gremiums in Warschau.
Asylverfahren könnten bald nicht mehr auf nationaler Ebene stattfinden, wie aus einem unveröffentlichten Papier der EU-Kommission hervorgeht.
Eine EU-Agentur soll dafür Ableger in jedem Land bekommen.
Der Plan sehe vor, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine Agentur mit Entscheidungsbefugnissen umzuwandeln, die in jedem Mitgliedstaat künftig einen Ableger haben und auch Einsprüche gegen die jeweiligen Bescheide bearbeiten solle.
In Österreich fehlt bei kleinen und mittelgroßen Bau- und Industrieprojekten, die das Wasserrecht, Abfallrecht oder Naturschutzrecht berühren, die Rechtsschutzmöglichkeit für Umweltorganisationen.
Die Öffentlichkeit hat kaum eine Chance, ihre Bedenken einzubringen, weil sie mangels einer allgemeinen Veröffentlichungspflicht davon gar nicht erfährt. Umweltorganisationen müssen auch in diesen Verfahren das Recht erhalten, Bescheide zu beeinspruchen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Beitrag im „Standard“ über die mangelnde innerstaatliche Umsetzung der Aarhus-Konvention.
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