
Zu einer gemeinsamen Konferenz am 6.5.2016 in Vilnius luden die Universität von Vilnius, das Litauische Parlament, die Richter-Vereinigung, das Rechtsinstitut und der Justizrat Litauens sowie die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter.
Als „Key-speaker“ beschäftigte sich Prof. Dr. Armin von Bogdandy (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg)mit der Bedeutung von Europäischen Netzwerken am Beispiel des institutionalisierten Netzwerkes der Verfassungsgerichte.
Die Rolle von derartigen Netzwerken liegt laut Bogdandy zum einen darin, den Europäischen Rechtsraum zu entfalten und anderseits auch um für ein besseres Verständnis von Europäischem Recht zu sorgen. Grundlegend ist nach Bogdandy davon auszugehen, dass Europäisches Recht nicht nur Unionsrecht umfasst, sondern viel breiter und umfassender ist und nicht nur von der Idee der Förderung einer stetig wachsenden Integration getragen ist. Denn das Europäische Recht vereint in sich verschiedene Normen, Doktrinen, Judikatur und auch wissenschaftliche Beiträge, welche aus verschiedenen Rechtsregimen stammen.