Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben bereits eine Verordnung zur Regelung des autonomen Fahrens von Fahrzeugen in der gesamten Europäischen Union ausgearbeitet.
Neben der Genehmigung und der Marktüberwachung enthält diese Verordnung auch Bestimmungen zur verpflichtenden Einführung von Unfalldatenschreibern. Die aufgezeichneten Daten sollen auch unabhängigen Dritten, beispielsweise der gegnerischen Versicherung, zugänglich gemacht werden müssen, wenn die Daten „zur Geltendmachung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen […] benötigt werden“.



Die Grundrechtscharta der EU ist auch für Österreichs Verwaltung relevant.
In einer gemeinsamen Pressekonferenz hat letzte Woche in Brüssel die neu gegründete
Der Europäische Gerichtshof hat – in einer wohl historischen Entscheidung- die Grundrechte gestärkt: Laut dem am Dienstag veröffentlichten 