Da sich in Österreich nach der bisherigen Rechtlage Nachbarn nicht dagegen wehren konnten, wenn Einkaufszentren oder andere Großprojekte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genehmigt wurden, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass diese Rechtslage dem Unionsrecht widerspricht (C-570/13).
Mit dieser Entscheidung wurden die Rechte von Nachbarn in Genehmigungsverfahren – etwa für Betriebsanlagen oder Straßenbauprojekte – enorm ausgeweitet.
Der Gesetzgeber hat jetzt mit einer Novelle des UVP-Gesetzes versucht, das Gesetz entsprechend den Vorgaben des EuGH zu gestalten. Die dabei gewählte Minimallösung lasse aber verfassungsrechtlichen und grundrechtlichen Weitblick vermissen, was sich bald rächen könnte. Zu diesem Schluss gelangt ein Beitrag in der „Presse“, der insbesondere die mangelnde Effektivität des Rechtsschutzes rügt.