Die Europäische Kommission hat am 23. Dezember 2016 den sogenannten „European Judicial Training Report“ für das Jahr 2016 veröffentlicht.
In dem jährlich erscheinenden Bericht informiert die Kommission über die Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten, Gerichtspersonal, Gerichtsvollziehern und Notaren im Europarecht oder im Recht eines anderen Mitgliedstaates.
Nach dem aktuellen Bericht haben im Jahr 2015 insgesamt 124.000 Vertreter der genannten Rechtsberufe an Weiterbildungen im Unionsrecht teilgenommen. Der Anteil der Anwälte ist um 1% auf etwa 5% im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Deutschland liegt mit 5 % der Rechtsanwälte, die regelmäßig an Aus- und Fortbildungen teilnehmen, im Mittelfeld. Damit liegt die Anwaltschaft noch im Rahmen des Ziels der Kommission, bis 2020 die Hälfte aller Vertreter der genannten Rechtsberufe im Unionsrecht fortgebildet zu haben. Zu beachten ist jedoch, dass diese Zahlen nicht alle EU-Mitgliedstaaten und häufig auch nicht private Fortbildungsanbieter erfassen.
Begleitend zu dem Bericht hat die Kommission eine aktuelle Fassung des im Jahr 2015 erstmalig vorgestellten Ratgebers für Anbieter von Aus- und Fortbildungen veröffentlicht.
Weiterführende Links:
European Judicial Training Report 2016 (EN) (Dezember 2016)
Ratgeber für Anbieter von Aus- und Fortbildungen (Dezember 2016)
Siehe hierzu auch :
Nachrichten aus Brüssel 19/2015