EGMR: Notwendigkeit der Teilnahme eines Behördenvertreters im Rechtsmittelverfahren

egmr 2Der EGMR verlangt die Teilnahme der belangten Behörde an der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht.

In seinem Erenntnis Karelin vom 20. 9. 2016, 926/08, betont der EGMR die Notwendigkeit der Teilnahme eines Behördenvertreters im Verwaltungsstrafverfahren vor der Rechtsmittelinstanz, die Beweise aufnehmen kann.

Die Abwesenheit der verfolgenden Partei könnte den Richter in die Rolle des Anklägers bringen und so wesentliche Gründe bieten, an der Unparteilichkeit des Gerichts zu zweifeln.

Die Regierung ist daher zur Schaffung eines wirksamen Mechanismus verpflichtet, der die Unparteilchkeit des Gerichtes in solchen Fällen sicherstellt, wie etwa die Einführung eine Anklagebehörde für die mündlichen Verhandlungen.

Die Presseaussendung des EGMR …

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