EuGH: Mehr Rechte für anerkannte Umweltorganisationen

Der  Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat zur Frage der Klagebefugnis von Umweltschutzorganisationen in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren entschieden, dass anerkannte Umweltorganisationen Parteienrechte einzuräumen sind und diese Bescheide, die gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot verstoßen, vor Gericht als Partei anfechten können.

Fehlende Umsetzung der Aarhus-Konvention

In Österreich fehlte bisher bei kleinen und mittelgroßen Bau- und Industrieprojekten, die das Wasserrecht, Abfallrecht oder Naturschutzrecht berühren, die Rechtsschutzmöglichkeit für Umweltorganisationen. Vor allem Artikel 9 Absatz 3 der Aarhus-Konvention, der eine gerichtliche Beschwerde- und Überprüfungsmöglichkeit der Öffentlichkeit für sämtliche Verstöße gegen das innerstaatliche Umweltrecht vorsieht, hat noch keinen Eingang in die heimische Rechtsordnung gefunden (siehe dazu: Lücken im innerstaatlichen Rechtsschutz).

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Zugang zu Umweltinformationen – am Beispiel „Glyphosat“

Die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa) hatte das Unkrautvernichtungsmittel „Glyphosat“ für gesundheitlich unbedenklich erklärt. Ein Grund dafür, dass die EU-Kommission die Zulassung des Pestizids Ende November 2017  um fünf weitere Jahre verlängert hat.

Vier Europaabgeordnete hatten bereits im laufenden Zulassungsverfahren im Mai 2017 beim Europäischen Gerichtshof auf die Herausgabe der Studien geklagt, die zur Basis der Efsa-Entscheidung gehören. Diese Studien waren von den Herstellern Monsanto und Cheminova selbst angefertigt worden.

Keine Offenlegung wegen Geschäftsinteressen

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Niederlassungsrecht (2): Nicht-EU-Bürger kann Aufenthalt auf Unionsrechte seiner eingebürgerten Ehefrau stützen

Schwerpunkt Migration

Der Kläger des Ausgangsverfahrens – ein algerischer Staatsangehöriger – reiste 2010 mit einem auf sechs Monate befristeten Besucher-Visum nach Großbritannien und blieb rechtswidrig auch nach dessen Ablauf dort.

Im Jahr 2014 heiratete er eine Spanierin, die sich in Großbritannien niedergelassen und durch Einbürgerung zusätzlich auch die britische Staatsbürgerschaft erworben hatte. Aufgrund dessen beantragte er eine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger einer Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Der Antrag wurde abgelehnt, da die Ehefrau nach den geltenden Bestimmungen mit Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft  keine „EWR-Staatsangehörige“ mehr sei. Der mit der dagegen gerichteten Klage des Mannes befasste High Court zweifelt an der Rechtmäßigkeit der britischen Regelung und ersuchte den Europäischen Gerichtshof um Klärung und Vorabentscheidung.

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Klimawandel: ein Fall für die Gerichte

Der Klimawandel beschäftigt verstärkt die Gerichte. Heimische Beobachter wird dies nicht überraschen, verfügt Österreich doch mit der Dritten Piste des Wiener Flughafens über einen international beachteten Präzedenzfall. Und ein Blick über die Landesgrenzen bestätigt, dass Staaten weltweit Adressaten klimabezogener Schutz- und Handlungspflichten werden. In einem Beitrag in der „Presse“ wird ein internationaler Überblick über Gerichtsverfahren gegeben,  …

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Asylverfahren (4): EU soll Asyl-Agentur erhalten

Die Reform des Dublin-Systems, das bestimmt, wer in der EU für einen Asylantrag zuständig ist, soll bereits in den nächsten Monaten erste Ergebnisse bringen. Das europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) wird zur vollen EU-Asylagentur ausgebaut. Die neue Behörde soll die Mitgliedstaaten bei Problemen unterstützen und dafür sorgen, dass sich Kriterien und Gesetze zur Entscheidung über …

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Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Ukraine: Der zähe Kampf gegen Korruption

Die neue gegründete ukrainische Verwaltungsrichter-Vereinigung hatte bereits vor einem Jahr eine Einladung zu einem Besuch ausgesprochen. Letzte Woche fand der dreitätige Studienaufenthalt von knapp 30 österreichischen Verwaltungsrichterinnen und Richtern in Kiew statt.

Zu einem durchaus heiklen Zeitpunkt. Denn die Justizreformen, die im Zuge der Annäherung der Ukraine an Europa von der EU gefordert wurden, sollen sobald wie möglich abgeschlossen werden.

Erklärtes Ziel ist die Bekämpfung der Korruption, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz zu erhöhen. Gleichzeitig sollen neue Verfahrensgesetze eine effizientere und raschere Führung von Verfahren ermöglichen. Beide Reformvorhaben waren Gegenstand der gemeinsamen Veranstaltungen, deren Durchführung von der österreichischen Botschafterin und der OSZE tatkräftig unterstützt wurden. In Fachvorträgen – von österreichischer Seite durch Senatspräsident des VwGH Martin Köhler – und eingehenden Diskussionen bestand die Möglichkeit zu einem fachlichen Austausch.

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„Dann bricht das System zusammen“

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, warnt in einem Interview in der „Presse“  vor dem schrankenlosen Zugriff gewählter Mehrheiten auf Verfassungsgerichte, wie er in Polen erfolgt – und sorgt sich wegen möglicher neuer Überwachungsmaßnahmen. Außerdem äußert er sich zur Kritik namhafter Experten am Erkenntnis des VfGH, mit der die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Dritte …

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Lohn- und Sozialdumping: Industrie sieht unionsrechtswidrige Gesetzesauslegung

Der Fachverband Metalltechnische Industrie setzt sich gegen eine strenge Auslegung des neuen Lohn- und Sozialdumping-Gesetzes (LSD-BG) zur Wehr. Anlass dafür ist die hohe Strafe gegen den Anlagenbauer Andritz, dessen Vorstand eine 22-Millionen-Euro-Strafe droht.

Der Konzern vergab einen Montageauftrag an eine Gesellschaft aus Kroatien, die für den Auftrag rund 200 Arbeitskräfte auf Werkvertragsbasis beschäftigte.

Die Strafandrohung resultiert aus Sicht des Verbandes aus einer falschen und unionsrechtswidrigen Auslegung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes. Der Fachverband hat daher schon heuer im März – vor Verhängung der Strafe gegen Andritz – Beschwerde bei der EU-Kommission gegen unionsrechtswidrige Aspekte des LSD-BG eingebracht.

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Flughafen Wien: Biometrische Gesichtserkennung kommt

Bis zum Jahresende 2017 sollen im Ein- und Ausreisebereich des Flughafen Wien-Schwechat zusätzlich zu den personell besetzten Grenzkontrollen 25 E-Gates mit Gesichtsfelderkennung entstehen. Im Folgejahr sollen 25 weitere folgen. Die biometrische Gesichtserkennung soll sicherstellen, dass der Passinhaber und das Passbild übereinstimmen. Dazu müssen Passagiere, bevor sie den E-Gate-Bereich betreten, ihren Pass einscannen.

Hintergrund der Erweiterung der Kontrollkapazitäten ist eine Änderung im Schengener Grenzkodex.

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