Östliche, EU-Mitgliedstaaten pochen auf Freizügigkeit, westliche Länder befürchten Lohndumping: Nun hat sich die EU grundsätzlich auf neue Regeln für das Arbeiten im europäischen Ausland geeinigt.
Die EU will Millionen entsandte Arbeitnehmer in Europa besser vor Sozial- und Lohndumping schützen. Nach monatelangen Verhandlungen haben Unterhändler des Europäischen Parlaments, der einzelnen EU-Länder und der EU-Kommission in der Nacht eine Grundsatzeinigung erzielt.
Sozialkommissarin Marianne Thyssen sprach von einem Durchbruch und einem ausgewogenen Kompromiss. Zentraler Punkt sei das Prinzip: gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit am selben Ort.
Offiziellen Angaben zufolge arbeiten gut zwei Millionen entsandte Kräfte in einem anderen EU-Land, Hunderttausende auch in Deutschland. Über die Reform der mehr als 20 Jahre alten EU-Entsenderichtlinie wird seit 2016 gestritten.
In seinem Forderungsprogramm „Agenda VG 2022“ hat sich der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) kritisch mit der aktuellen Situation der neuen Verwaltungsgerichte in Österreich auseinandergesetzt.
Verpflichtend zuerst zur Schlichtung, erst dann zum Gericht: Das ist der EU ein Dorn im Auge.
Entsenderichtlinie: Illegale Bescheinigungen sind für nationale Gerichte nun irrelevant.

Die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa) hatte das Unkrautvernichtungsmittel „Glyphosat“ für gesundheitlich unbedenklich erklärt. Ein Grund dafür, dass die EU-Kommission die Zulassung des Pestizids Ende November 2017 um fünf weitere Jahre verlängert hat.