Neue Entsenderichtlinie: EU einigt sich auf gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit

Östliche, EU-Mitgliedstaaten pochen auf Freizügigkeit, westliche Länder befürchten Lohndumping: Nun hat sich die EU grundsätzlich auf neue Regeln für das Arbeiten im europäischen Ausland geeinigt.

Die EU will Millionen entsandte Arbeitnehmer in Europa besser vor Sozial- und Lohndumping schützen. Nach monatelangen Verhandlungen haben Unterhändler des Europäischen Parlaments, der einzelnen EU-Länder und der EU-Kommission in der Nacht eine Grundsatzeinigung erzielt.

Sozialkommissarin Marianne Thyssen sprach von einem Durchbruch und einem ausgewogenen Kompromiss. Zentraler Punkt sei das Prinzip: gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit am selben Ort.

Offiziellen Angaben zufolge arbeiten gut zwei Millionen entsandte Kräfte in einem anderen EU-Land, Hunderttausende auch in Deutschland. Über die Reform der mehr als 20 Jahre alten EU-Entsenderichtlinie wird seit 2016 gestritten.

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Österreich verteidigt Auswahlverfahren für Präsidenten der Verwaltungsgerichte vor dem Europarat

In seinem Forderungsprogramm „Agenda VG 2022“ hat sich der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) kritisch mit der aktuellen Situation der neuen Verwaltungsgerichte in Österreich auseinandergesetzt.

Unter anderem wurde gerügt, dass die Auswahl der Gerichtspräsidenten der neuen Verwaltungsgerichte ohne Mitwirkung der Richter erfolgt und nicht – entsprechend den europäischen Standards  – nach denselben Grundsätzen wie die Auswahl der Richter. Diese Kritik wurde seitens des Europarates (CCJE)aufgegriffen und Österreich Gelegenheit geboten, dazu Stellung zu nehmen.

Justizminister nimmt Stellung

Im „Situation-Report 2017“ über die Situation der Justiz in Europa wird ein Schreiben des österreichischen Bundesministers für  Verfassung, Reformen,  Deregulierung und Justiz veröffentlicht (Seite 72 des Berichts), in dem dieser darauf hinweist, dass dieser Vorwurf nicht die österreichische Rechtslage widerspiegle („This  does  not  reflect  the  current  legal situation in Austria“).

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Vergaberecht: Firmen zittern um Schlichtungsstelle

Verpflichtend zuerst zur Schlichtung, erst dann zum Gericht: Das ist der EU ein Dorn im Auge.

Erst kürzlich wurde Österreich von der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung von Vergaberichtlinien verklagt – und jetzt hat die Republik ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren am Hals. Diesmal geht es um ein niederösterreichisches Spezifikum: Dort können Unternehmen, die mit Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber nicht einverstanden sind, nicht gleich vors Landesverwaltungsgericht ziehen. Sie müssen sich zuerst an eine Schlichtungsstelle wenden.

Die Wirtschaftskammer lobt das als Erfolgsmodell: 48 Schlichtungsanträge habe es im Jahr 2016 gegeben, in 94 Prozent der Fälle sei die Schlichtung gelungen. Die Unternehmen hätten sich dadurch ein kostspieliges Gerichtsverfahren erspart – die Schlichtung ist für sie gratis. Der EU-Kommission ortet jedoch einen Verstoß gegen Unionsrecht und hat Österreich zur Stellungnahme aufgefordert.

Verpflichtend oder fakultativ?

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EuGH sagt Scheinunternehmen den Kampf an

Entsenderichtlinie: Illegale Bescheinigungen sind für nationale Gerichte nun irrelevant.

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag in einer Entscheidung klargestellt, dass nationale Gerichte künftig Sozialversicherungsbescheinigungen, die in einem anderen EU-Staat ausgestellt worden sind, nicht beachten müssen, wenn sie die Vermutung haben, dass diese illegal erlangt wurden.

Anlassfall war folgender: Ein belgisches Bauunternehmen ließ alle Arbeiten auf ihren Baustellen in Belgien von bulgarischen Subunternehmen durchführen, die ausschließlich bulgarische Arbeiter beschäftigten. Diese wurden nicht in Belgien, sondern günstiger in Bulgarien sozialversichert.

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Zugang zu Umweltinformationen: VW-Konzern muss Dokumente zu Abgasmanipulationen aushändigen

Foto: bluedesign – Fotolia/Oliver Boehmer/Fotolia

Die „Deutsche Umwelthilfe“ (DHU) hatte  im Jahr 2015 unter Berufung auf das deutsche Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht in die Korrespondenz zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und dem Volkswagen-Konzern  beantragt. Es ging um die Offenlegung von Manipulationen am Abgas-System von 800.000 Dieselfahrzeugen.

Diesem Antrag wurde zwar Folge gegeben und der DHU das Recht auf Akteneinsicht zugesprochen. Allerdings war Volkswagen nicht mit einer Offenlegung einverstanden und so erhielt die DUH die 581-seitige VW-Akte zur Einsicht – in komplett geschwärzter Form.

Schwärzungen waren unzulässig

Jetzt gab auch das Verwaltungsgericht Berlin der DUH recht: Der Bundesverkehrsminister muss der DUH das von der Volkswagen AG im November 2015 übermittelte Dokument zu den seinerzeit eingestandenen falschen CO2-Werten bei den manipulierten Fahrzeugen aushändigen.

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EU will Schwarzarbeit „irregulärer Migranten“ verhindern

Schwerpunkt Migration

Die Europäische Kommission fordert die EU-Mitgliedsländer auf, stärker gegen Schwarzarbeit von illegal eingereisten Migranten vorzugehen. Um illegale Migration zu bekämpfen, sei es u.a. notwendig die entsprechende Richtlinie („Employers Sanctions Directive“) in vollem Umfang umsetzen. Dazu gehörten auch mehr Kontrollen durch die nationalen Arbeitsaufsichtsbehörden.

Es sei unbedingt erforderlich, zu vermeiden, dass irreguläre Migranten irreguläre Arbeit auf dem Schwarzmarkt in Europa finden. Das sei „unfair“ gegenüber den betroffenen Volkswirtschaften, aber auch gegenüber den schutzlosen irregulär Beschäftigten, sagte der für Migrationsfragen zuständige EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos.

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EuGH: Mehr Rechte für anerkannte Umweltorganisationen

Der  Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat zur Frage der Klagebefugnis von Umweltschutzorganisationen in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren entschieden, dass anerkannte Umweltorganisationen Parteienrechte einzuräumen sind und diese Bescheide, die gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot verstoßen, vor Gericht als Partei anfechten können.

Fehlende Umsetzung der Aarhus-Konvention

In Österreich fehlte bisher bei kleinen und mittelgroßen Bau- und Industrieprojekten, die das Wasserrecht, Abfallrecht oder Naturschutzrecht berühren, die Rechtsschutzmöglichkeit für Umweltorganisationen. Vor allem Artikel 9 Absatz 3 der Aarhus-Konvention, der eine gerichtliche Beschwerde- und Überprüfungsmöglichkeit der Öffentlichkeit für sämtliche Verstöße gegen das innerstaatliche Umweltrecht vorsieht, hat noch keinen Eingang in die heimische Rechtsordnung gefunden (siehe dazu: Lücken im innerstaatlichen Rechtsschutz).

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Zugang zu Umweltinformationen – am Beispiel „Glyphosat“

Die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa) hatte das Unkrautvernichtungsmittel „Glyphosat“ für gesundheitlich unbedenklich erklärt. Ein Grund dafür, dass die EU-Kommission die Zulassung des Pestizids Ende November 2017  um fünf weitere Jahre verlängert hat.

Vier Europaabgeordnete hatten bereits im laufenden Zulassungsverfahren im Mai 2017 beim Europäischen Gerichtshof auf die Herausgabe der Studien geklagt, die zur Basis der Efsa-Entscheidung gehören. Diese Studien waren von den Herstellern Monsanto und Cheminova selbst angefertigt worden.

Keine Offenlegung wegen Geschäftsinteressen

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Niederlassungsrecht (2): Nicht-EU-Bürger kann Aufenthalt auf Unionsrechte seiner eingebürgerten Ehefrau stützen

Schwerpunkt Migration

Der Kläger des Ausgangsverfahrens – ein algerischer Staatsangehöriger – reiste 2010 mit einem auf sechs Monate befristeten Besucher-Visum nach Großbritannien und blieb rechtswidrig auch nach dessen Ablauf dort.

Im Jahr 2014 heiratete er eine Spanierin, die sich in Großbritannien niedergelassen und durch Einbürgerung zusätzlich auch die britische Staatsbürgerschaft erworben hatte. Aufgrund dessen beantragte er eine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger einer Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Der Antrag wurde abgelehnt, da die Ehefrau nach den geltenden Bestimmungen mit Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft  keine „EWR-Staatsangehörige“ mehr sei. Der mit der dagegen gerichteten Klage des Mannes befasste High Court zweifelt an der Rechtmäßigkeit der britischen Regelung und ersuchte den Europäischen Gerichtshof um Klärung und Vorabentscheidung.

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