Die „Deutsche Umwelthilfe“ (DHU) hatte im Jahr 2015 unter Berufung auf das deutsche Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht in die Korrespondenz zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und dem Volkswagen-Konzern beantragt. Es ging um die Offenlegung von Manipulationen am Abgas-System von 800.000 Dieselfahrzeugen.
Diesem Antrag wurde zwar Folge gegeben und der DHU das Recht auf Akteneinsicht zugesprochen. Allerdings war Volkswagen nicht mit einer Offenlegung einverstanden und so erhielt die DUH die 581-seitige VW-Akte zur Einsicht – in komplett geschwärzter Form.
Schwärzungen waren unzulässig
Jetzt gab auch das Verwaltungsgericht Berlin der DUH recht: Der Bundesverkehrsminister muss der DUH das von der Volkswagen AG im November 2015 übermittelte Dokument zu den seinerzeit eingestandenen falschen CO2-Werten bei den manipulierten Fahrzeugen aushändigen.
In der mündlichen Verhandlung kritisierte die Gerichtspräsidentin, dass sich das Verkehrsministerium – als nach dem Umweltinformationsgesetz auskunftspflichtige Stelle – rechtliche Bewertungen von Volkswagen ohne zureichende Prüfung zu eigen machte und folglich alle von VW als „Betriebs- und Geschäftsgeheimnis“ deklarierten Unterlagen nur vollständig geschwärzt veröffentlicht. Selbst Ländernamen, also Begriffe wie „Deutschland“, „Europa“ oder „restliche Welt“, wurden geschwärzt.
Siehe dazu auch: „Dieselgate“- Probleme bei der Zulassung von Dieselfahrzeugen zeichnen sich ab