Die Europäische Kommission fordert die EU-Mitgliedsländer auf, stärker gegen Schwarzarbeit von illegal eingereisten Migranten vorzugehen. Um illegale Migration zu bekämpfen, sei es u.a. notwendig die entsprechende Richtlinie („Employers Sanctions Directive“) in vollem Umfang umsetzen. Dazu gehörten auch mehr Kontrollen durch die nationalen Arbeitsaufsichtsbehörden.
Es sei unbedingt erforderlich, zu vermeiden, dass irreguläre Migranten irreguläre Arbeit auf dem Schwarzmarkt in Europa finden. Das sei „unfair“ gegenüber den betroffenen Volkswirtschaften, aber auch gegenüber den schutzlosen irregulär Beschäftigten, sagte der für Migrationsfragen zuständige EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos.
Um der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt vorzubeugen, sieht die Richtlinie Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber vor, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen. Die Richtlinie gilt auch für entsendete Arbeitskräfte.
Als Sanktionen sieht die Richtlinie 2009/52/EG u.a. die vorübergehende oder endgültige Schließung der Betriebsstätten, die zur Begehung der Zuwiderhandlung genutzt wurden oder den vorübergehenden oder endgültigen Entzug einer Lizenz zur Ausübung der betreffenden Unternehmenstätigkeit vor oder den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren für die Dauer von bis zu fünf Jahren.
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Hier geht’s zur Richtlinie 2009/52/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 …